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Finanzielle Hilfe für Unternehmen

Grette ist eine norwegische Rechtsanwaltskanzlei aus dem bilateralen Mitgliedernetzwerk der AHK Nowegen, die für Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum ein German Desk eingerichtet hat, um im norwegischen Wirtschaftsrecht in deutscher Sprache zu beraten. Rechtsanwalt Dr. Roland Mörsdorf hat für unsere Mitglieder und Kunden eine Übersicht über das neue Hilfsprogramm für Unternehmen der norwegischen Regierung zusammengestellt.

Gestern Abend hat die norwegische Regierung ein neues Hilfsprogramm für Unternehmen vorgestellt. Im Gegensatz zu den früheren Programmen geht es dabei nicht um Darlehen, die der Staat ausreicht oder garantiert, sondern um direkte Zuwendungen durch den Staat an Unternehmen, denen in der Coronakrise die Umsätze und damit die Einnahmen weggebrochen sind. Die Zuwendungen sollen helfen, bestimmte laufende Ausgaben zu finanzieren. Die Größenordnung des neuen Hilfsprogramms wurde auf monatlich NOK 20 Milliarden berechnet.

Das Programm soll folgendermaßen ausgestaltet werden:

Die Verabschiedung des Hilfsprogramms durch das norwegische Parlament (Stortinget) ist für den kommenden Dienstag geplant. Außerdem bedarf das Hilfsprogramm noch der Genehmigung durch die EFTA-Überwachungsbehörde. Gleichwohl sollen interessierte Unternehmen bereits in zwei Wochen, am Freitag, den 17. April 2020, die Zuwendungen auf einem Portal beantragen können, so dass die ersten Auszahlungen noch im April 2020 auf der Grundlage der für März angegebenen Zahlen erfolgen könnten.

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