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Corona: Finanzielle Hilfe für Unternehmen (Kurzarbeit)

Grette ist eine norwegische Rechtsanwaltskanzlei aus dem bilateralen Mitgliedernetzwerk der AHK Nowegen, die für Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum ein German Desk eingerichtet hat, um im norwegischen Wirtschaftsrecht in deutscher Sprache zu beraten. Rechtsanwalt Dr. Roland Mörsdorf hat für unsere Mitglieder und Kunden eine Übersicht zu finanziellen Unterstützungen von Unternehmen in Norwegen zusammengestellt.

Norwegen hat ein neues Programm zur finanziellen Unterstützung von Unternehmen beschlossen. Nachdem die Kernpunkte des Programms Ende Mai durch die Regierung vorgeschlagen worden waren, wurde das Programm nunmehr durch das norwegische Parlament (Stortinget) verabschiedet. Es zielt auf die Beendigung von Kurzarbeit und soll Unternehmen unterstützen, die ihre Arbeitnehmer aus der Kurzarbeit in den Betrieb zurückholen. Im Ergebnis soll das Programm damit der Wiederbeschäftigung von Arbeitnehmern dienen.
 
Die Rahmenbedingungen des neuen Programms in der durch das Parlament verabschiedeten Ausformung sind folgendermaßen:

Die Rahmenbedingungen des neuen Programms wurden durch das Parlament im Wege eines Gesetzes verabschiedet. Das Gesetz enthält die ausdrückliche Ermächtigung der Regierung zur Festlegung weiterer Einzelheiten. Diese Einzelheiten können u.a. weitere Regeln zum Verbot neuer Kurzarbeit und Kündigungen bis 1. September 2020 sowie weitere Bestimmungen zur Berechnung des Unterstützungsbetrags enthalten.

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