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Finanzielle Hilfe für Unternehmen in Norwegen – jetzt verfügbar

Grette ist eine norwegische Rechtsanwaltskanzlei aus dem bilateralen Mitgliedernetzwerk der AHK Nowegen, die für Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum ein German Desk eingerichtet hat, um im norwegischen Wirtschaftsrecht in deutscher Sprache zu beraten. Rechtsanwalt Dr. Roland Mörsdorf hat für unsere Mitglieder und Kunden eine Übersicht über die finanziellen Hilfen der norwegischen Regierung für Unternehmen zusammengestellt.

Am 3. April 2020 hatte die norwegische Regierung ein Hilfsprogramm für Unternehmen vorgestellt. Im Gegensatz zu früheren Programmen geht es dabei nicht um Darlehen, die der Staat ausreicht oder garantiert, sondern um direkte Zuwendungen durch den Staat an Unternehmen, denen in der Coronakrise die Umsätze weggebrochen sind. Die Zuwendungen sollen helfen, bestimmte laufende Ausgaben der Monate März bis Mai 2020 zu finanzieren. Am 17. April 2020 wurde das Programm durch die EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) genehmigt.
 
Die Zuwendungen können daher jetzt über folgendes Portal für den Monat März 2020 beantragt werden: Kompensasjonsordning for næringslivet. Für den Monat April 2020 können die Zuwendungen ab 15. Mai 2020 und für den Monat Mai 2020 ab 1. Juni 2020 beantragt werden. Alle Anträge sind bis spätestens 30. Juni 2020 einzureichen.

Rahmenbedingungen

Die Rahmenbedingungen für das neue Hilfsprogramm lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

Weitere Einzelheiten können in der Verordnung, durch die das neue Hilfsprogramm geregelt wird, eingesehen werden.

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