Neues Gesetz soll deutscher Wirtschaft einen Boost verleihen

Das deutsche Bundeskabinett hat im Juni den Entwurf des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm für den Wirtschaftsstandort Deutschland von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil beschlossen. Darin sind wesentliche Maßnahmen vorgesehen, um Deutschland wieder auf Wachstumskurs zu bringen. 

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf sollen kurzfristig steuerliche Rechtsänderungen umgesetzt werden. Damit will die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken. Durch bessere Rahmenbedingungen sollen wesentliche Anreize und Planungssicherheit für Standort- und Investitionsentscheidungen geschaffen. 

Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil: 

„Wir kurbeln mit unserem Wachstumsbooster jetzt die Wirtschaft an. Damit sichern wir Arbeitsplätze und bringen Deutschland wieder auf Wachstumskurs. Nach gerade einmal vier Wochen im Amt legen wir damit die ersten wichtigen Reformen vor, um für neue wirtschaftliche Stärke zu sorgen. Damit geben wir der Wirtschaft die dringend notwendige Planungssicherheit und schaffen starke Investitionsanreize. Den Standort Deutschland machen wir international wettbewerbsfähiger. Dafür führen wir Super-Abschreibungen von 30 Prozent pro Jahr bis 2027 ein und senken ab 2028 deutlich die Unternehmenssteuern. Wir setzen auf Investitionen und Innovationen: auch mit dem Booster für E-Mobilität und für die Forschung.“ 

Investitionsbooster auch für die deutsch-norwegischen Wirtschaftsbeziehungen 

Deutschland ist einer der wichtigsten Handelspartner Norwegens. Daher ist eine starke deutsche Wirtschaft auch von norwegischem Interesse. Das Wachstumsbooster-Gesetz kann für deutsch-norwegische Kooperationen neue Geschäftsmöglichkeiten schaffen – über Energieexporte, gemeinsame grüne Projekte und Investitionen in die deutsche Industrie. Gerade weil die deutsch-norwegische Partnerschaft strategisch ausgerichtet ist, profitiert Norwegen von einem wirtschaftlich starken, investitionsfreudigen Deutschland. 

So geht es weiter 

Der Bundesrat hat sich am 13. Juni 2025 mit dem Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionsprogramm befasst und eine Stellungnahme der Länder entgegengenommen, in der sie auf die erheblichen Steuerausfälle durch die geplanten Maßnahmen verweisen. Diese wird nun der Bundesregierung zur Gegenäußerung und dann dem Bundestag weitergeleitet. Wenn der Bundestag das Gesetz verabschiedet hat, ist erneut der Bundesrat am Zug, der dann entscheidet, ob er dem Gesetz zustimmt.