Am 14. Februar erhielt die AHK Norwegen als Repräsentant deutscher Unternehmen in Norwegen unangekündigt zahlreiche Nachrichten über die Einreichung fehlender A-Meldungen. Die Rechts- und Steuerabteilung der Handelskammer prüfte die durch die norwegische Steuerbehörde gestellten neuen Forderungen und setzte sich erfolgreich für den Beibehalt der bestehenden Regelungen für ausländische Akteure in Norwegen ein.
Neue Regelung sorgt für Verwunderung
Per Gesetz sind ausländische Unternehmen dazu verpflichtet, eine sogenannte A-Meldung (Lohnmeldung) für die Monate einzureichen, in denen Mitarbeiter für ihre Arbeit in Norwegen entlohnt werden. Vor kurzem wollte die norwegische Steuerbehörde (Skatteetaten) diese Routine jedoch ohne Vorankündigung ändern: Die A-Meldung sollte fortan auch für die Monate abgegeben werden, in denen ein Mitarbeiter vor Ort ist – auch wenn er kein Gehalt ausgezahlt bekommt.
Ein Grund für diese kurzfristige Regeländerung wurde nicht angegeben. Die neuen Routinen sollten für alle ausländischen Unternehmen mit Personaleinsatz in Norwegen gelten. Allein im Netzwerk der AHK Norwegen wären 250 Unternehmen mit insgesamt rund 1 242 Mitarbeitern, die sich zwischenzeitlich in Norwegen aufhalten, von dieser Regelung und somit einer doppelten finanziellen Belastung betroffen gewesen.
„Aufgrund des unverhältnismäßig hohen administrativen und finanziellen Mehraufwands sowie der drohenden Geldstrafen für unsere Mitglieder haben wir schnell die Initiative ergriffen und die rechtliche Grundlage geprüft. Im Ergebnis war die Forderung der Behörde nicht vertretbar.“
Antje Duca-Ingeberg, Abteilungsleiterin Recht & Steuern, AHK Norwegen
Dringender Handlungsbedarf im Sinne der Mitglieder
Die Schreiben waren mit einer Bearbeitungsfrist von einer Woche versehen. Bei Nichteinhaltung dieser Auflage hätten betroffene Unternehmen mit Strafgebühren in Höhe von 1 172 Kronen pro Tag bis zur Einreichung der fehlenden Unterlagen rechnen müssen.
Eine Regeländerung mit vergleichbarem Ausmaß gab es zuvor noch nie. Größere Gesetzänderungen werden meist ein halbes bis ganzes Jahr vorher angekündigt. Kurzfristige Änderungen von Routinen, zum Beispiel im Zusammenhang mit Systemumstellungen, werden dagegen selten oder erst verspätet kommuniziert. „Wir wünschen uns, dass die verantwortliche Abteilung der Steuerbehörde uns und andere Beratungsunternehmen für ausländische Akteure früher informiert“, so Duca-Ingeberg, Abteilungsleiterin Recht & Steuern bei der AHK Norwegen.
Das Team der AHK Norwegen steht mit den Sachbearbeitern der Steuerbehörde in einem guten Dialog: „Wir bekommen immer wieder die Rückmeldung, dass wir vorbildlich arbeiten und uns an die Gegebenheiten, die die Steuerbehörde schafft, sehr gut anpassen“, berichtet Christian Kluge, Abteilungsleiter Fiskal & Personal. „Das versetzt uns auch in die Lage, Herausforderungen für unsere Mitglieder früh zu erkennen und gegebenenfalls abzuwenden.“
Status quo bei A-Meldungen bleibt erhalten
Die AHK Norwegen vertritt die Geschäftsinteressen der deutschen Wirtschaft in Norwegen: „Aufgrund des unverhältnismäßig hohen administrativen und finanziellen Mehraufwands sowie der drohenden Geldstrafen für unsere Mitglieder haben wir schnell die Initiative ergriffen und die rechtliche Grundlage geprüft. Im Ergebnis war die Forderung der Behörde nicht vertretbar“, meint Duca-Ingeberg. Innerhalb kürzester Zeit diskutierte das Kundenteam der AHK Norwegen unter Leitung von Christian Kluge und Ramona Schulze Lösungsansätze und reichte in den entsprechenden Fällen Beschwerde ein.
„Nach einigen Gesprächen mit verschiedenen Ansprechpartnern konnten wir die Steuerbehörde von unserer rechtlichen Sichtweise überzeugen und haben die schriftliche Bestätigung erhalten, dass die gestellten Forderungen hinfällig sind“, erklärt Kluge. In Zukunft bleibt es also bei der bisher bestehenden Praxis: Die A-Meldung muss nur in den Monaten eingereicht werden, in denen der Mitarbeiter für die ausgeführte Arbeit bezahlt wird.