Norwegens Regierung will den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU einführen. Die Verordnung soll emissionsintensive Importe aus Drittstaaten auf das europäische Preisniveau angleichen. Bei deutschen Wirtschaftsverbänden stößt CBAM auf Kritik – und auch in Norwegen sind nicht alle glücklich mit der Verordnung. Trotzdem setzt sich die Industrie für die Einführung ein.
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Die norwegische Regierung hat sich dafür ausgesprochen, den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) auch in Norwegen einzuführen. Die Verordnung ist in der EU seit gut einem Jahr in Kraft. Sie hat zum Ziel, eine Verlagerung von CO2-Emissionen in Drittländer zu vermeiden. Zudem sollen Anreize für andere Länder geschaffen werden, ihre Emissionen zu reduzieren. Norwegens Regierung machte ihre Absichten im Zuge ihres Vorschlags für den Staatshaushalt 2025 publik – insgesamt will sie kommendes Jahr 50 Mio. NOK (4,25 Mio. EUR) für die Vorbereitungen der Behörden auf die Einführung von CBAM bereitstellen.
Was ist CBAM?
Die CBAM-Verordnung ist ein EU-Grenzausgleichsmechanismus für CO₂: Er soll emissionsintensive Importe aus Drittstaaten auf das europäische Preisniveau verteuern, um so die Wettbewerbsnachteile der Betriebe in der EU infolge strengerer Klimaschutzvorgaben auszugleichen. Die Verordnung sieht vor, dass die Unternehmen ab 2026 die Differenz zwischen dem CO₂-Preis in der EU und dem jeweiligen Drittstaat ausgleichen, wenn sie folgende Produkte in die EU importieren wollen: Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff, Zement und Strom. Dies gilt in vielen Fällen auch für verarbeitet Produkte, wenn sie aus den genannten Materialien bestehen oder diese enthalten.
Bis zum 1. Januar 2026 gilt noch eine Übergangsphase. Während dieser Zeit wird CBAM ohne finanzielle Auswirkungen eingeführt. Quartalsweise sind die importierenden Unternehmen dazu verpflichtet, einen Bericht bei der EU-Kommission mit einer Reihe von Informationen vorzulegen. Zu nennen sind etwa der Umfang der importierten Waren, die Emissionen und der im Herkunftsland fällige CO₂-Preis. Hinzu kommen komplexe Emissionsberechnungen.
Definitive Umsetzung ab 2026
2026 beginnt dann die definitive Umsetzung. Ab dann müssen EU-Importeure Waren, die unter CBAM fallen, bei den nationalen Behörden registrieren lassen. Dort können sie CBAM-Zertifikate erwerben, mit denen dann der Ausgleich „bezahlt“ wird. Der Preis der Zertifikate wird abhängig vom wöchentlichen durchschnittlichen Auktionspreis der EU-Emissionshandelszertifikate (EHS) berechnet, ausgedrückt in EUR/Tonne emittiertem CO2.
Die Importeure melden die in ihren Einfuhren enthaltenen Emissionen und geben jedes Jahr die entsprechende Anzahl von Zertifikaten ab. Wenn Importeure nachweisen können, dass bei der Herstellung der eingeführten Waren bereits ein CO2-Preis gezahlt wurde, kann der entsprechende Betrag abgezogen werden.
Deutsche Wirtschaft fürchtet mehr Bürokratie
Die Einführung von CBAM freut nicht alle. Aus der deutschen Wirtschaft etwa gibt es Kritik, darunter auch von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK); dem Dachverband der deutschen Handelskammern im In- und Ausland. Gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat sie ein Positionspapier verfasst, in dem sie Kritik an der Verordnung übt. Der CBAM bedeute einen großen bürokratischen Aufwand, der vor allem für kleine- und Mittelständische Unternehmen eine Herausforderung sei. Die Verordnung beinhalte zudem viele Unklarheiten. Es drohen Handelskonflikte, welche die deutsche Wettbewerbsfähigkeit einschränken.
Norwegische Industrie für CBAM
Auch in Norwegen gibt es kritische Stimmen; etwa vom Aluminiumproduzenten Hydro. Das Unternehmen sieht Schlupflöcher in der CBAM-Verordnung in ihrer aktuellen Form und warnt vor kontraproduktiven Effekten – so auch auf einer Veranstaltung zur Konkurrenzfähigkeit der EU-Märkte auf der Arendalsuka. Anders sehen das die Wirtschaftsverbände in Norwegen. Die norwegische Ministerin für Handel und Industrie, Cecilie Myrseth, sagt in der Pressemitteilung: „LO (Arbeitnehmerverband, Anm. d.R.) und NHO (Arbeitgeberverband, Anm. d.R.) waren sich einig, dass Norwegen Teil von CBAM sein sollte.“
In einem gemeinsamen Schreiben im Septemberber warnten die Verbände vor Wettbewerbsnachteilen, schlechteren Rahmenbedingungen und weniger Vorhersehbarkeit für norwegische Industrieunternehmen bei einer Nicht-Teilnahme an CBAM. Gleichzeitig erhoffen sie sich von der Teilnahme eine gewisse Möglichkeit, das Regelwerk im norwegischen Sinne mitgestalten zu können. Darunter etwa bei der Definition von recyceltem Metallschrott und der Warenumfang, d.h. welche Produkte von den Vorschriften erfasst werden. Ebenfalls müsse eine Lösung für die Erstattung der CO2-Kosten für in Europa hergestellte Exportprodukte gefunden werden. Wichtig sei zudem die Definition der indirekten Emissionen in Produkten und deren Bedeutung für die CO2-Kompensation.
Wann kommt CBAM in Norwegen?
Die Verordnung betrifft EU-Länder und deren Import aus Drittstaaten – das heißt, Norwegen als EWR- und EFTA-Mitglied wäre von CBAM nicht direkt betroffen. Norwegen unterstützte die Umsetzung aus freien Stücken, betont die Ministerin. „Die Regierung hat die Angelegenheit gründlich geprüft und befürwortet die Einführung der CBAM-Verordnung in Norwegen als freiwillige Zusammenarbeit. Die Regierung wird diese Botschaft nun in den laufenden Dialog mit unseren Partnern im Rahmen der EWR-Zusammenarbeit einbringen.“
Laut der norwegischen Regierung ist es noch zu früh, um zu sagen, wann CBAM im Land umgesetzt werden kann. Eine Reihe von Klärungen zwischen den EFTA-Ländern und der EU sei zuvor noch notwendig.
Quellen:
AHK Norwegen: https://handelskammer.blog/cbam/
EU: https://taxation-customs.ec.europa.eu/carbon-border-adjustment-mechanism_en
Norsk Industri: https://www.norskindustri.no/dette-jobber-vi-med/energi-og-klima/aktuelt/fellesposisjon-om-norsk-deltagelse-i-cbam/
Regjeringen:
https://www.regjeringen.no/no/aktuelt/norske-posisjoner-til-cbam/id2999772/
https://www.regjeringen.no/no/aktuelt/regjeringen-gar-inn-for-a-innfore-cbam-forordningen/id3057882

