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In Deutschland sollen die Anwendung von CCS und CCU sowie der Transport und die Offshore-Speicherung von CO₂ ermöglicht werden. Das Bundeskabinett hat die Eckpunkte für eine Carbon Management-Strategie (CMS) und einen darauf basierenden Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes beschlossen. Meeresschutzgebiete werden von der CO₂-Speicherung ausgeschlossen. Der strategische Fokus für den Einsatz von CCS liegt auf schwer oder nicht vermeidbaren Emissionen. CCS (Carbon Capture and Storage) steht für die Abscheidung und Speicherung von CO₂, CCU (Carbon Capture and Usage) für die Abscheidung und Nutzung von CO₂.
Mit der Erlaubnis schließt Deutschland zu den Nachbarn in der Europäischen Union und Norwegen auf. In dem Gesetzentwurf ist auch eine Opt-in-Klausel für die Onshore-Speicherung von CO₂ aufgenommen. Damit können einzelne Bundesländer auf ihrem jeweiligen Landesgebiet auch eine Onshore-Speicherung von CO₂ zulassen.
Heute ist ein wichtiger Tag für die Industrie in Deutschland. Mit dem ersten Teil des Industriepakets hat das Bundeskabinett heute eine Richtungsentscheidung getroffen: CCS und CCU sollen in Deutschland ermöglicht werden.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck laut einer Pressemitteilung des Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister
Mit dem Gesetzentwurf soll vor allem einen klaren Rechtsrahmen für den Aufbau einer CO₂-Pipelineinfrastruktur geschaffen und die Offshore-Speicherung von CO₂ ermöglicht werden. Der Vorschlag zur Gesetzesänderung wurde bereits Ende Februar 2024 vorgestellt. Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet und dann im parlamentarischen Verfahren beraten.
