Diese Regeländerungen gelten für Unternehmen in Norwegen ab 2023

Für Unternehmen in Norwegen haben sich Anfang 2023 einige Regeln geändert. Bild: AdobeStock



Von höheren Arbeitgeberabgaben bis zu Steueränderungen bei Betriebsfahrzeugen: Für Unternehmen in Norwegen haben sich seit Jahresbeginn einige Regeln geändert. Hier fassen wir zusammen, was wichtig ist.

Die norwegische Regierung hat zum Ende des Jahres eine Reihe von Änderungen mit Wirkung zum 1. Januar 2023 beschlossen. Diese umfassen mehrere Gesetzesanpassungen, die sich für Unternehmen auf verschiedene Bereiche auswirken.

Erhöhung der Arbeitgeberabgabe für Einkommen ab NOK 750.000 um 5 %
Die zusätzliche Arbeitgeberabgabe von 5 Prozent gilt für den Teil der gesamten jährlichen Leistungen des Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer, der NOK 750 000 übersteigt. Die zusätzliche Arbeitgeberabgabe gilt für alle Zonen, auch von Arbeitgebern in Gemeinden, die derzeit einen Nullsatz haben (Troms und Finnmark). Bemessungsgrundlage ist die Summe der Arbeitgeberleistungen aus meldepflichtigen Löhnen, Sachbezügen und Erstattungen an die Arbeitnehmer.

Die Betragsgrenze gilt für jeden meldenden Arbeitgeber. Das bedeutet, dass der Arbeitslohn von Arbeitnehmern mit mehreren Arbeitgebern erst dann mit zusätzlicher Arbeitgeberabgabe belastet wird, wenn der Arbeitslohn des einzelnen Arbeitgebers die Betragsgrenze übersteigt.
Der zusätzliche Arbeitgeberbeitrag wird ab dem Kalendermonat berechnet und bestimmt, in dem die festgelegte Betragsgrenze von 750.000 NOK überschritten wird. Diese zusätzliche Arbeitgeberabgabe muss nur für den Teil berechnet und bestimmt werden, der die Betragsgrenze von 750.000 NOK übersteigt.

Es wurde zudem klargestellt, dass die Rentenzuschüsse (OTP) nicht in die Berechnung einzubeziehen sind.

Herabsenkung des Arbeitnehmeranteil an der Sozialversicherung
Der Arbeitnehmeranteil an der Sozialversicherung für Lohnempfänger mit Einkünften 69.650 NOK wird um 0,1 % auf 7,9 % herabgesetzt.

Steuersätze allgemein:
Der allgemeine Steuersatz bleibt mit 22 % unverändert.
Die Stufensteuer bemisst sich ab 2023 nach folgenden Bemessungsgrundlagen mit den entsprechenden Sätzen:
Stufe 1 – Einkünfte ab 198.350 NOK – 1,7 %
Stufe 2 – Einkünfte ab 279.150 NOK – 4 %
Stufe 3 – Einkünfte ab 642.950 NOK – 13,5 %
Stufe 4 – Einkünfte ab 926.800 NOK – 16,5 %
Stufe 5 – Einkünfte ab 1.500.000 NOK – 17,5 %

Sätze Verpflegungsmehraufwand für Dienstreisen 2023 (2022)
• steuerfreier Tagessatz bei Übernachtung im Hotel: 634 NOK (617)
• steuerfreier Tagessatz bei Übernachtung im Hotel inkl. Frühstück: 507 NOK (494)
• steuerfreier Tagessatz bei Übernachtungen in einer Pension, Bauwagen/Container mit oder ohne Kochgelegenheit oder Zimmer ohne Kochgelegenheit: 177 NOK (172)
• steuerfreier Tagessatz bei Übernachtungen privat oder Zimmer mit Kochgelegenheit: 98 NOK (95)

Sätze Verpflegungsmehraufwand für Pendlerreisen 2023 (2022)
• steuerfreier Tagessatz bei Übernachtung im Hotel: 634 NOK (617)
• steuerfreier Tagessatz bei Übernachtung im Hotel inkl. Frühstück: 507 NOK (494)
• steuerfreier Tagessatz bei Übernachtungen in einer Pension oder Container/Bauwagen mit oder ohne Kochgelegenheit: 177 NOK (0)
• steuerfreier Tagessatz bei Übernachtung Whg./Zimmer ohne Kochgelegenheit 177 NOK
• steuerfreier Tagessatz bei Übernachtungen Zimmer/Whg. mit Kochgelegenheit: 0 NOK

Pauschalbesteuerung Firmenfahrzeuge – Privatnutzung von Elektrofahrzeugen
Die Steuerbegünstigung bei der Privatnutzung von Elektrofahrzeugen wird aufgehoben. Künftig bemisst sich die Bemessungsgrundlage für die Privatnutzung von Elektrofahrzeugen analog normaler PKW nach dem vollen Listenpreis. Die Berechnung des jährlichen geldwerten Vorteils bleibt unverändert und wird mit 30 % des Listenpreises bis 338 800 NOK und 20 % des übersteigenden Betrags berücksichtigt.

Betrieblicher Gesundheitsdienst:
Für alle Arbeitgeber in Norwegen wurde die Verpflichtung zur Etablierung eines Betrieblichen Gesundheitsdienstes erweitert. Betroffene Unternehmen erhalten hierzu voraussichtlich eine gesonderte Information. Allgemeine Informationen können hier nachgelesen werden: https://www.arbeidstilsynet.no/en/hse-cards/roller-i-hms-arbeidet/occupational-health-services/

Änderungen der Umsatzsteuerpflicht für Elektrofahrzeuge
Elektrofahrzeuge sind grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Die Befreiung wird ab 2023 auf einen Anschaffungspreis von 500.000 NOK begrenzt. Der übersteigende Betrag wird dem Regelsatz von 25 % Umsatzsteuer unterworfen. Korrespondierende Regelungen gelten auch für elektrische Leasingfahrzeuge.
Die Befreiung von der Umsatzsteuer für Batterien von Elektrofahrzeugen wird aufgehoben.