Seit dem 15. September 2025 stellen die deutschen Industrie- und Handelskammern (IHKs) Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen erstmals bundesweit vollständig digital aus. Die Dokumente sind nun als fälschungssichere, digital signierte PDF-Dateien verfügbar und können unmittelbar elektronisch weitergeleitet werden.
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Das bedeutet für Deutschlands Exporteure – und auch für norwegische Geschäftspartner im Handel mit Deutschland – mehr Effizienz und Sicherheit.
Schneller, sicherer, einfacher
Möglich macht die Neuerung die überarbeitete IHK-Anwendung eUZweb, über die Unternehmen Ursprungszeugnisse wie gewohnt beantragen können. Neu ist: Das fertige Dokument wird nicht mehr auf Papier gedruckt, sondern als rechtsverbindliches, digital unterschriebenes PDF bereitgestellt.
Eine Million Nachweise pro Jahr – jetzt digital
Ursprungszeugnisse sind zentrale Dokumente im internationalen Warenverkehr: Sie bestätigen das handelspolitische Herkunftsland einer Ware und sind für viele Zollbehörden weltweit erforderlich, um Einfuhrbestimmungen oder Zollsätze korrekt anzuwenden.
Allein in Deutschland stellen die 79 Industrie- und Handelskammern jährlich rund eine Million Ursprungszeugnisse aus. Mit der neuen digitalen Variante – kurz dUZ – wird dieser Prozess deutlich beschleunigt und zugleich sicherer: Jedes Dokument enthält eine digitale Signatur, eine eindeutige Seriennummer sowie einen QR-Code zur Echtheitsprüfung.
Mehr Effizienz im deutsch-norwegischen Handel
Auch für norwegische Importeure bietet das neue Verfahren klare Vorteile. Digitale Ursprungszeugnisse aus Deutschland können künftig sofort elektronisch übermittelt und geprüft werden – ohne Postlaufzeiten oder Papierformulare.
Gerade in Zeiten komplexer Lieferketten und zunehmender Handelshemmnisse setzt die Digitalisierung ein wichtiges Signal. Sie sorgt für mehr Transparenz und reduziert den administrativen Aufwand im internationalen Handel.
Hintergrund: Das Ursprungszeugnis
Ein Ursprungszeugnis ist eine öffentliche Urkunde, die das Ursprungsland von Waren bestätigt. Viele Drittstaaten verlangen diesen Nachweis bei der Einfuhr von Gütern, etwa zur Kontrolle von Warenströmen oder für die Inanspruchnahme von Zollermäßigungen.
Mit der Einführung des digitalen Ursprungszeugnisses – dem Elektronischen Ursprungszeugnis (eUZ) – wird das Verfahren nun einfacher, schneller und dennoch sicher abgewickelt.
