CO2-Ausgleich der EU: Norwegen führt CBAM ab 2027 ein

Norwegen übernimmt das europäische CO2-Grenzausgleichssystem CBAM. Die Regierung und die Industrie hatten sich schon vergangenes Jahr positiv dazu geäußert.

Norwegen führt CBAM, den EU-Grenzausgleichsmechanismus für CO2, ab dem 1. Januar 2027 in. Dies hat das norwegische Umweltministerium (Miljødirekotratet) in einer Mitteilung bekanntgegeben. Das Ministerium ist nun für die rechtliche Umsetzung zuständig. 

CBAM, kurz für Carbon Border Adjustment Mechanism, ist eine EU-Verordnung. Sie ist am 1. Oktober 2023 in der EU in Kraft getreten und soll den europäischen Binnenmarkt mit seinen Klimavorgaben gegen außen schützen.

Wofür steht CBAM?

Die CBAM-Verordnung ist ein EU-Grenzausgleichsmechanismus für CO2: Er soll emissionsintensive Importe aus Drittstaaten auf das europäische Preisniveau verteuern, um so Wettbewerbsnachteile der Betriebe in der EU infolge strengerer Klimaschutzvorgaben auszugleichen. Die Verordnung sieht vor, dass EU-Unternehmen die Differenz zwischen dem CO2-Preis in der EU und dem jeweiligen Drittstaat ausgleichen, wenn sie folgende Produkte in die EU importieren wollen: Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff, Zement und Strom. Dies gilt in vielen Fällen auch für verarbeitete Produkte, wenn sie aus den genannten Materialien bestehen oder diese enthalten.

Seit 2023 besteht eine Übergangsphase, in welcher CBAM noch ohne finanzielle Auswirkungen greift; allerdings sind Rapporte an die Behörden verpflichtend. Ab dem 1. Januar 2026 gilt die Verordnung in der EU dann in vollem Umfang. Bis dahin erfolgen an der Verordnung aller Voraussicht nach noch Justierungen.

Nebst dem Schutz des eignen Marktes will die EU durch CBAM verhindern, dass eine Verlagerung von CO2-Emissionen in Drittländer stattfindet. Zudem sollen Anreize für andere Länder geschaffen werden, ihre Emissionen zu reduzieren.

Die norwegische Industrie ist dafür

Norwegen als Nicht-EU-Mitglied ist rechtlich nicht dazu gezwungen, CBAM umzusetzen. Die norwegischen Wirtschaftsverbände und -vertreter hatten sich zuletzt aber größtenteils dafür ausgesprochen. Sie befürchteten Nachteile im europäischen Markt bei einer Nicht-Einführung. Umgekehrt erhoffen sie sich ein Mitspracherecht in der weiteren Ausgestaltung des Regelwerks, wenn Norwegen mitmacht. Auch die norwegische Regierung ließ im vergangenen Herbst positive Signale gegenüber CBAM verlauten und plante Kosten für dessen Umsetzung im Staatshaushalt 2025 ein. Insofern ist die jetzige Ankündigung keine Überraschung.

Andere Töne gab es aus Deutschland, das CBAM als EU-Mitglied in der Übergangsphase direkt eingeführt hat. Dort gab es zu Beginn eher kritische Stimmen aus der Industrie und Wirtschaft gegenüber CBAM, bzw. gegenüber dessen Umsetzung. Bemängelt wurden insbesondere ein bürokratischer Mehraufwand und Unsicherheiten, welche die Verordnung mit sich bringe.