Zum 1. Januar hat Stuttgart als erste deutsche Großstadt großflächige Diesel-Fahrverbote zur Luftreinhaltung eingeführt. Seit Jahresbeginn dürfen Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm 4 und älter nicht mehr in die Umweltzone fahren. So sollen die EU-Stickoxidgrenzwerte an den verkehrsnahen Messstationen zukünftig eingehalten und die Belastung durch Feinstaub deutlich verringert werden.
72 000 Autos betroffen
Von den jetzt geltenden Einschränkungen sind nach Angaben einer Stadtsprecherin rund 72 000 Autos in Stuttgart und dem Umland betroffen. Für Anwohner gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. April. Danach wird bei Verstößen ein Bußgeld von 80 Euro plus Gebühren und Auslagen fällig. Stuttgart verhängt damit deutlich höhere Bußgelder als beispielsweise Hamburg (20 Euro).
Allgemeine Ausnahmeregelungen gelten für Polizei und Feuerwehr, medizinische Notfälle sowie den geschäftsmäßigen Lieferverkehr. Spezielle Ausnahmen vom Fahrverbot können aber auch Schichtdienstleistende, die nicht den öffentlichen Personennahverkehr nutzen können, beantragen.
Klage auf landesweite Diesel-Fahrverbote
Gerichte haben auf Initiative der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bereits für mehrere Städte Fahrverbote für ältere Diesel angeordnet, unter anderem für Berlin, Köln, Essen, Düsseldorf und Frankfurt. Hier liegen die Werte bei Stickstoffdioxid an mehreren Messstationen über dem vorgeschriebenen Grenzwert. Viele Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig oder nur teilweise umsetzbar. In Hamburg sind ältere Diesel seit Mai zum Bespiel nur auf einzelnen Straßen verboten.