EHF-Rechnung ab 2027: Neue Pflichten für Unternehmen mit Umsätzen in Norwegen

Die elektronische Rechnungsstellung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (EHF) ist in Norwegen ab dem 1. Januar 2027 Pflicht. Das betrifft auch ausländische Unternehmen, die in Norwegen aktiv sind. Lesen Sie hier, was die neue Regelung bedeutet und was Sie als Unternehmen mit Umsatz in Norwegen jetzt tun sollten.

Dieser Artikel erschien bereits im Juni 2026, wir haben ihn im Oktober 2026 aktualisiert.

Die norwegische Regierung führt eine verpflichtende elektronische Rechnungsstellung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen ein. Statt wie ursprünglich geplant ab 2028 gilt die Pflicht nun schon ab dem 1. Januar 2027. Ziel dieser Beschleunigung ist es, die Digitalisierung der Buchführungs- und Rechnungsprozesse schneller voranzutreiben.

Die Neuregelung gilt nicht nur für norwegische Unternehmen, sondern auch für ausländische Unternehmen, die in Norwegen steuerpflichtige Umsätze erzielen und dort lediglich für Umsatzsteuerzwecke (MVA) registriert sind.

Was ist eine EHF-Rechnung?

EHF („Elektronisk handelsformat“) ist der norwegische Standard für strukturierte elektronische Rechnungen. Im Gegensatz zu PDF oder E-Mail-Rechnungen werden EHF-Rechnungen systemgestützt und maschinenlesbar übermittelt und können vom Empfänger automatisiert verarbeitet und verbucht werden. Technisch basiert EHF auf dem europäischen Standard EN 16931 und wird über das PEPPOL-Netzwerk ausgetauscht.

Im öffentlichen Sektor ist EHF in Norwegen seit Jahren etabliert und verpflichtend. Mit der neuen Regelung wird dieser Standard nun auch auf den B2B-Bereich ausgeweitet und stellt innerhalb Norwegens im Grunde keinen großen Mehraufwand für Unternehmen dar.

Wen betrifft die neue Regelung?

Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung knüpft nicht an den Sitz des Unternehmens, sondern an dessen Einbindung in das norwegische Steuer- und Buchführungssystem an. Maßgeblich ist, ob ein Unternehmen in Norwegen im Grunde ganz oder teilweise buchführungspflichtig ist.

Betroffen sind damit insbesondere auch ausländische Unternehmen,

  • die in Norwegen für Umsatzsteuerzwecke (MVA) registriert sind und
  • dort umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführen.

Aus norwegischer Sicht werden diese Unternehmen also wie inländische Unternehmen behandelt, insbesondere im Bereich der Rechnungsstellung.

Ab wann gilt die EHF-Pflicht?

Es gelten folgende Stichtage:

  • ab 1. Januar 2027: Pflicht zur Versendung strukturierter elektronischer Rechnungen (EHF) im B2B-Bereich, d. h. sofern der jeweilige Kunde empfangsbereit ist,
  • ab 1. Januar 2030: Pflicht zur digitalen Buchführung und zum Empfang elektronischer Rechnungen.

Die Vorziehung auf 2027 macht deutlich, dass der Gesetzgeber die Umsetzung als prioritär ansieht und nur einen begrenzten zeitlichen Anpassungsspielraum vorsieht.

Wann ist EHF konkret zu verwenden?

Die Pflicht zur EHF-Rechnung gilt nicht pauschal für jede Rechnung, sondern hängt vom jeweiligen Geschäftspartner ab. Eine strukturierte elektronische Rechnung ist somit zu verwenden, wenn der Leistungsempfänger den elektronischen Rechnungsempfang ermöglicht, insbesondere durch entsprechende technische Anbindung und Registrierung als EHF-Empfänger. Die Verpflichtung entsteht damit vorerst empfängerbezogen, nicht generell.

Warum wird die EHF-Pflicht eingeführt?

Mit der verpflichtenden EHF-Rechnung verfolgt Norwegen das Ziel, Rechnungs- und Buchführungsprozesse stärker zu automatisieren, die Qualität der Daten zu verbessern und die Grundlage für weitere Digitalisierungsschritte im Steuer- und Rechnungswesen zu schaffen. Die positiven Erfahrungen aus dem öffentlichen Sektor sollen damit vollständig auf den B2B-Bereich übertragen werden.

Was sollten betroffene Unternehmen jetzt tun?

Auch wenn die Pflicht erst ab dem 1. Januar 2027 greift, empfiehlt es sich, bereits jetzt mit der Vorbereitung zu beginnen. Entscheidend ist insbesondere die Frage, ob die bestehenden Buchhaltungs- und Fakturierungssysteme die Erstellung und den Versand von EHF-Rechnungen unterstützen und ob interne Abläufe entsprechend angepasst werden können.

Unser Fiskal- und Personal-Team kann Sie bei der künftigen Rechnungsstellung und der praktischen Umsetzung der EHF-Anforderungen unterstützen. Unsere Systeme sind auf elektronische Rechnungsformate vorbereitet. Gleichwohl erfordert die Umstellung in der Praxis häufig Anpassungen an bestehenden Routinen und Prozessen, etwa bei der Fakturierung, den Stammdaten oder den internen Freigabeabläufen.

Sprechen Sie uns daher rechtzeitig an, um den individuellen Handlungsbedarf zu klären und die Umstellung systematisch und ohne Zeitdruck vorzubereiten.