In der Woche vor Ostern (KW 15) kündigte die norwegische Regierung an, dass einige der Maßnahmen, die getroffen wurden, um die Verbreitung des Virus Covid-19 zu vermeiden, in den nächsten Wochen schrittweise und kontrolliert gelockert werden sollen (siehe Pressemitteilung vom 08.04.2020 (auf Englisch)).
Dies betrifft unter anderem die Einreisebestimmungen für ausländische Staatsbürger. Außerdem wurden die Friständerung der Umsatzsteuer und der Arbeitgeberabgabe bekannt gegeben sowie eine vorübergehende Reduzierung des Steuersatzes für Personentransport, Fährtransport, Übernachtungen, Kino, Sportarrangements, Freizeitparks und Aktivitätszentren vorgenommen.
Im Folgenden haben wir einige relevante Änderungen zusammengefasst. Die Situation wird von der norwegischen Regierung weiterhin aufmerksam beobachtet und die Maßnahmen immer wieder neu bewertet. Änderungen können jederzeit vorgenommen werden.
Ausländische Staatsbürger mit Einreiserecht nach Norwegen
Einreisen dürfen:
- Ausländische Staatsbürger mit Aufenthaltsgenehmigung in Norwegen
- EWR-Bürger, die in Norwegen wohnhaft sind
- Familienmitglieder von EWR-Bürgern, die in Norwegen wohnhaft sind
- EWR-Bürger, die in Norwegen ein Arbeitsverhältnis haben oder eingehen sollen
- Selbständige Gewerbetreibende aus EWR-Staaten, die Geschäftsbeziehungen mit Norwegen pflegen oder dort aufbauen möchten
- entsendete Mitarbeiter und Selbstständige aus einem EWR-Staat, die bereits einen Arbeitseinsatz in Norwegen begonnen haben oder einen Arbeitseinsatz beginnen werden
- ausländische Staatsbürger, für die die Ausnahmeregelung der Quarantänepflicht bei Ankunft in Norwegen gilt (siehe unten)
- Ausländische Staatsbürger, die auf der Durchreise sind und sich lediglich im Flughafentransitraum aufhalten
- Asylsuchende
- Außerdem gelten Ausnahmen für Personen, die eine besondere Fürsorgeverantwortung für Personen in Norwegen haben oder Verpflichtungen, die das soziale Wohlergehen einer Person betreffen
Die Regelungen, welche EWR-Bürger betreffen gelten analog auch für Schweizer Staatsbürger.
Quarantäneregelung
Weiterhin gilt, dass aus dem Ausland einreisende Personen ab dem ersten Tag in eine 14-tägige Quarantäne gesetzt werden. Die Quarantäne gilt auch für Reisende mit Wohnsitz in Norwegen. Wird diese nicht vorschriftsmäßig eingehalten, kann dies zu einem Bußgeld oder einer Gefängnisstrafe führen. Ausgenommen sind Personen, die für den ordnungsgemäßen Betrieb systemkritischer Funktionen und die Grundbedürfnisse der Bevölkerung von wesentlicher Bedeutung sind, einschließlich Personen, die Güter- und Personenbeförderungsfunktionen ausführen. Diese Ausnahmeregelung muss mit der Geschäftsführung des Unternehmens geklärt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter anderem hier (auf Englisch) sowie hier (auf Norwegisch).
Umsatzsteuer
Die aktuelle Frist für die Zahlung der Umsatzsteuer des Termins 1 (Jan/Feb 2020) wurde vom 14. April auf den 10. Juni verschoben. Die grundsätzliche Frist für die Abgabe der Erklärung wurde nicht verschoben, da laut norwegischen Behörden keine Notwendigkeit besteht. Die Meldefrist für den Umsatzsteuertermin 1 (Jan/Feb 2020) bleibt der 14.4.2020.
Der Steuersatz für Personentransport, Fährtransport, Übernachtungen, Kino, Sportarrangements, Freizeitparks und Aktivitätszentren wird für die Zeit vom 1.4.2020 – 31.10.2020 von 12 Prozent auf 6 Prozent reduziert.
Gemäß den Grundregeln ist für die Anwendung des Satzes der entsprechende Leistungszeitpunkt maßgeblich.
Weiter Informationen erhalten Sie hier (auf Norwegisch).
Arbeitgeberabgabe
Am 27.03.2020 legte die norwegische Regierung einen Vorschlag vor, wonach Arbeitgeberabgabe im Mai und Juni um 4 Prozent gesenkt werden soll. Die Behörden überprüfen aktuell, wie dies in der Praxis umgesetzt werden kann. An der bisherigen Meldung wird sich in diesem Zusammenhang nichts ändern. Es ist zu erwarten, dass eine verringerte Zahlungsaufforderung seitens der Behörden in diesem Zusammenhang ergehen wird.
Die Frist für die Zahlung der Arbeitgeberabgabe des 2. Termins (März/April 2020) wurde vom 15.5.2020 auf den 17.08.2020 verschoben. Die Lohnsteuer für den 2. Termin ist weiterhin am 15.5.2020 zu zahlen.
Weiter Informationen erhalten Sie hier (auf Norwegisch).