Die EU verknüpft zunehmend Handels- und Sicherheitspolitik. Dadurch laufen EWR-Staaten wie Norwegen plötzlich Gefahr, in manchen Situationen als Drittstaaten behandelt zu werden. Das wirkt sich auf die deutsch-norwegischen Handelsbeziehungen aus. Das sind aber nur kleine Untiefen in einem sonst sicheren Fahrwasser, sagt unser Legal Member SANDS in einer juristischen Analyse.
Ein Gastbeitrag von:
Lennart Garnes, Partner und Leiter der Fachgruppe EU-/EWR- und Wettbewerbsrecht bei SANDS
Oscar Johannes Oksavik, Senior Associate in der Fachgruppe EU-/EWR- und Wettbewerbsrecht bei SANDS
Bild: Adobe Stock
Als die EU im November 2025 Schutzzölle auf Ferrolegierungen einführte, traf dies eine wichtige norwegische Exportbranche völlig unerwartet. Das in der EWR-Vereinbarung verankerte Versprechen der Gleichbehandlung wurde damit faktisch außer Kraft gesetzt.
Geopolitische Spannungen und steigende Verteidigungsausgaben verändern derzeit die Spielregeln des europäischen Handels. Die EU verabschiedet zunehmend Rechtsakte, die Handels- und Sicherheitspolitik vereinen. Genau an dieser Schnittstelle entstehen rechtliche Grauzonen. Sie verändern die Rahmenbedingungen für den Handel zwischen EWR-Staaten und EU-Mitgliedern, darunter Norwegen und Deutschland.
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Am 19. März 2026 diskutieren wir genau darüber im Rahmen eines Frühstücksseminars, gemeinsam mit deutschen und norwegischen Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung. Mehr dazu hier.
Außen vor, wenn es ernst gilt
Das Problem ist ein strukturelles: Handel bildet den Kern des EWR-Abkommens; Sicherheitspolitik liegt grundsätzlich außerhalb seines Anwendungsbereichs. Wenn die EU Rechtsakte erlässt, die beide Bereiche gleichzeitig betreffen, entstehen rechtliche Grauzonen. EWR-Staaten können dadurch plötzlich auf der falschen Seite der Grenze stehen.
Nebst den Ferrolegierungen im vergangenen Herbst gibt es weitere Beispiele, darunter etwa das Anti-Coercion Instrument (ACI) der EU, oft als „Handelsbazooka“ bezeichnet. Das ACI verleiht der EU besondere Befugnisse für Gegenmaßnahmen, wenn Drittstaaten Druck durch Handels- oder Investitionsbeschränkungen ausüben. Es ist bereits geklärt, dass das ACI nicht in das EWR-Abkommen aufgenommen wird. EWR-Staaten wie Norwegen sind in solchen Fällen auf sich allein gestellt; sie haben keine Teilhabe an der Machtposition der EU. Ironischerweise hatte die EU den Rechtsakt zunächst irrtümlich als „EWR-relevant“ gekennzeichnet.
„EU-first“ vs. EWR-Gleichbehandlung
Im Fall der Ferrolegierungen griff die EU erstmals auf Artikel 112 des EWR-Abkommens zurück. Diese erlaubten Schutzmaßnahmen bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Problemen. Die EU interpretierte die Bestimmung so, dass auch norwegische Exporte betroffen waren. Man kann argumentieren, dass die EU damit die Grenzen der korrekten Anwendung des Artikels ausgedehnt hat. Die Maßnahme wirkte wie ein klarer „EU first“-Akt und stand im Gegensatz zum traditionellen EWR-Grundsatz der Gleichbehandlung.
Die Frage ist nun, ob sich solche Fälle wiederholen und welche Produkte betroffen sein könnten. Verteidigungs- und Dual-Use-Güter, zum Beispiel, machen einen wichtigen Teil des Handels zwischen Norwegen und Deutschland aus. Schutzzölle auf solche Waren erscheinen heute nahezu undenkbar. Doch das galt vor Kurzem auch noch für die „Ferro-Zölle“.
Subventionen: Vorteil mit möglichem Beigeschmack
Als Reaktion auf den Wettbewerb mit China und den USA hat die EU den Spielraum für staatliche Subventionen ausgeweitet. Initiativen wie der Competitiveness Compass und der Clean Industrial Deal eröffnen mehr Möglichkeiten für staatliche Unterstützung. Auch das Programm für Important Projects of Common European Interest (IPCEI) steht grundsätzlich allen EWR-Staaten offen. In der Praxis stellt sich jedoch die Frage, ob der „EU first“-Gedanke beeinflusst, welche Länder tatsächlich zur Teilnahme eingeladen werden. Denn EWR-Staaten haben nicht immer Zugang zu den politischen Foren der EU, in denen solche Initiativen entstehen. Das erschwert eine gleichberechtigte Beteiligung.
Für den deutsch-norwegischen Handel ist ein größerer Zugang zu staatlichen und EU-Fördermitteln ein zweischneidiges Schwert. Einerseits schafft er eine Grundlage für mehr Investitionen und wirtschaftliche Aktivität. Andererseits besteht die Gefahr, dass ineffiziente Projekte oder Akteure gefördert werden. Dadurch können unerwünschte Wettbewerbsverzerrungen entstehen.
Ein Drittstaat auf dem Papier
Zwei neue EU-Verordnungen verdeutlichen dieses Dilemma besonders deutlich: Die Foreign Subsidies Regulation (FSR), die Wettbewerbsverzerrungen durch ausländische Subventionen im EU-Binnenmarkt bekämpfen soll, wird nicht in das EWR-Abkommen aufgenommen. Dadurch gelten die EWR-Staaten im Rahmen dieser Regelung als Drittstaaten. Nur wenige „norwegische“ Transaktionen oder öffentliche Vergaben dürften tatsächlich eine Meldepflicht auslösen. ist es grundsätzlich problematisch, dass Unternehmen aus EWR-Staaten zusätzliche administrative Pflichten erfüllen müssen, die EU-Unternehmen nicht treffen.
Noch ungeklärt ist, ob die bearbeitete EU-Verordnung zur Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen (FDI) in das EWR-Abkommen einbezogen wird. Norwegen hat bereits angekündigt, seine nationalen FDI-Regelungen unabhängig davon an die EU-Regelungen anzupassen. Sollten die EWR-Staaten jedoch formal außen vorbleiben, würde die rechtliche Ungleichbehandlung eine Handelsbarriere darstellen. Zudem könnte dies das Erreichen gemeinsamer sicherheitspolitischer Ziele erschweren. Davor hat die EFTA-Seite bereits gewarnt.
„Buy European“ – aber wer ist europäisch?
Der französische Präsident Emmanuel Macron wirbt seit Langem für eine „europäische Präferenz“. Nun griff auch EU-Industriekommissar Stéphane Séjourné diese Idee auf, in Form eines Vorschlags zum Industrial Acceleration Act (IAA). Der Vorschlag sieht eine Bevorzugung europäischer Lieferanten bei strategisch wichtigen öffentlichen Anschaffungen vor. Entsprechende Überlegungen prägen auch die laufende Überarbeitung der EU-Richtlinie für die Vergabe von Aufträgen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich.
Der IAA ist indes noch nicht verabschiedet, erst müssen das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union ihn behandeln. Deutschland gehört zu den Ländern, die dem Vorschlag kritisch gegenüberstehen. Der „EU first“-Gedanke ist innerhalb der EU also keineswegs unumstritten. Die norwegische Regierung geht davon aus, dass die IAA als EWR-relevant eingestuft wird. Zudem sieht der Vorschlag ohnehin vor, dass Produkte aus Ländern mit Freihandelsabkommen mit der EU davon profitieren werden. Solange die EWR-Relevanz jedoch ungeklärt bleibt, entstehen Unsicherheiten hinsichtlich zukünftiger Rahmenbedingungen; allein diese Unsicherheit ist bereits ein handelspolitischer Nachteil für Unternehmen auf beiden Seiten der Grenze zwischen Norwegen und der EU.
Kein Grund zur Panik
Aus diesen Beispielen lässt sich schlussfolgern: Ja, Unternehmen in der EU und im EWR bewegen sich zunehmend in einem Regelwerk, das stärker zwischen EU- und EWR-Staaten differenziert. Das gilt besonders dort, wo Handel und Sicherheitspolitik gleichzeitig berührt werden. Für die Handelsbeziehungen zwischen Norwegen und Deutschland bedeutet dies, dass die Spielregeln für Unternehmen im EWR bzw. in der EU weniger einheitlich geworden sind. In der Praxis hat dies „nur“ negative Auswirkungen auf den Zugang norwegischer Unternehmen zu den Märkten in Deutschland und in der EU. Es ist davon auszugehen, dass in Norwegen die politische Hürde für Gegenmaßnahmen sehr hoch sein wird.
Die Folgen der jüngsten Entwicklungen sollten nicht überbewertet werden. Der zunehmende Protektionismus des „Freihandelswahrzeichens“ EU stellt zwar einen Wendepunkt dar, jedoch keine grundlegende Abkehr vom regelbasierten Freihandel. Das EWR-Abkommen bleibt weiterhin ein solides Fundament für den Handel zwischen Norwegen und der EU. Es gewährleistet den Zugang zum europäischen Markt besser als jede andere realistische Alternative.
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Am 19. März 2026 diskutieren wir genau darüber im Rahmen eines Frühstücksseminars, gemeinsam mit deutschen und norwegischen Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung. Mehr dazu hier.
