FAQ zur doppelten Staatsbürgerschaft

Ab 1. Januar 2020 können deutsche Staatsangehörige durch eine Änderung des norwegischen Gesetzes unter bestimmten Bedingungen die norwegische Staatsbürgerschaft erwerben. Im Interview mit dem deutschen Botschafter in Norwegen, Alfred Grannas, klären wir offene Fragen und zeigen, was es beim Erwerb der doppelten Staatsbürgerschaft für Deutsche in Norwegen zu beachten gilt.

Die Nachricht über die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft verbreitet sich wie ein Lauffeuer. Wie erleben Sie die Rückmeldungen?

Wir haben natürlich sehr viele Fragen bekommen. Die Deutsche Botschaft hat eine Informationspflicht für die deutschen Staatsbürger in Norwegen. Deshalb haben wir uns dazu entschieden, neben unserer Website auch unsere sozialen Medien zu nutzen, um zu verbreiten, was diese Änderung im norwegischen Gesetz für deutsche Staatsangehörige bedeutet – oder auch nicht bedeutet. Daraus hat sich eine lebhafte Diskussion entwickelt, die zeigt, dass dieses Thema viele in der deutschen Gemeinde in Norwegen bewegt.

Die neue Regelung tritt ab 01.01.2020 in Kraft. Was wird sich dann verändern?

Die Ausländerbehörde der norwegischen Regierung (UDI) ist die zuständige Stelle, die Auskünfte zu konkreten Änderungen im norwegischen Recht erteilen kann. Es ist aber nicht unwichtig zu erwähnen, dass sich das deutsche Recht nicht ändert.

Was müssen deutsche Staatsbürger bei der Beantragung unbedingt beachten?

Wer eine ausländische Staatsangehörigkeit (außer EU-Mitgliedstaaten und die Schweiz) auf Antrag erwirbt, verliert automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Das kann vermieden werden, indem eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt wird. Diese Beibehaltungsgenehmigung ermöglicht es dann, die norwegische Staatsangehörigkeit nach den neuen geltenden Regeln zu erwerben und trotzdem die deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten. Allerdings muss diese Beibehaltungsgenehmigung erteilt worden sein, bevor die norwegische Staatsangehörigkeit erworben wird.

„Wer eine ausländische Staatsangehörigkeit (außer EU-Mitgliedstaaten und die Schweiz) auf Antrag erwirbt, verliert automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Das kann vermieden werden, indem eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt wird.“

Alfred Grannas, Deutscher Botschafter in Norwegen

Was ist die Konsequenz, wenn dies nicht beachtet wird?

Dann verliert man die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Staatsangehörigkeit erlischt mit dem Tag, an dem eine andere Staatsangehörigkeit erworben wird ohne eine gültige Beibehaltungsgenehmigung in der Tasche zu haben.

Im Ernstfall kann man sich unter bestimmten Bedingungen auch bei Auslandswohnsitz wieder in Deutschland einbürgern lassen. Das gilt insbesondere für Fälle, in denen die ausländische Staatsangehörigkeit nach dem 01.01.2000 erworben wurde und in denen zum Zeitpunkt des Erwerbs die Voraussetzungen für die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung vorgelegen hätten. Wer die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben möchte, muss allerdings im Regelfall andere Staatsangehörigkeiten, dazu zählt auch die norwegische, aufgeben. Ob eine Einbürgerung unter sogenannter „Hinnahme der Mehrstaatigkeit“ erfolgen kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Wie bekommt man die Beibehaltungsgenehmigung?

Die Beibehaltungsgenehmigung muss beantragt werden. Die zuständige Behörde in Deutschland ist das Bundesverwaltungsamt, dass den Antrag bearbeitet und letztendlich die Entscheidung trifft. Deutsche Staatsbürger, die in Norwegen wohnen, müssen diesen Antrag über die Deutsche Botschaft in Oslo stellen. Wir geben diesen dann mit einer Stellungnahme an das Bundesverwaltungsamt weiter und fungieren sozusagen als Kommunikationsbrücke.

Wer die Beibehaltungsgenehmigung beantragt, muss begründen, warum die norwegische Staatsangehörigkeit erworben werden soll und welche Verbindungen nach Deutschland bestehen. Das können natürlich sehr individuelle Gründe sein. Bei der Deutschen Botschaft kann man sich gerne dazu telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch beraten lassen. Es gibt übrigens keinen Anspruch auf eine Beibehaltungsgenehmigung. Es handelt sich dabei um eine Entscheidung, die aufgrund der in jedem Einzelfall angegebenen Begründung getroffen wird. Es kann durchaus passieren, dass der Antrag abgelehnt wird.

Wie lange dauert die Bearbeitung der Beibehaltungsgenehmigung?

Das Bundesverwaltungsamt ist für die Beibehaltungsgenehmigungen für deutsche Staatsbürger im Ausland verantwortlich. Nach aktuellen Angaben muss mit einer Bearbeitungsdauer von etwa 14 Monaten gerechnet werden. Sobald die Beibehaltungsgenehmigung erteilt ist, gilt sie für zwei Jahre. Innerhalb dieser zwei Jahre muss dann auch die norwegische Staatsangehörigkeit erworben werden. Dauert das Einbürgerungsverfahren in Norwegen länger als diese zwei Jahre, verfällt die Beibehaltungsgenehmigung und muss erneut beantragt werden. Sollte sich Ihre Einbürgerung im Gastland verzögern, beantragen Sie rechtzeitig (ca. sechs Monate vor Ablauf) eine neue Beibehaltungsgenehmigung (sogenannte „Anschlussurkunde“), um den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zu vermeiden.

„Ein guter Rat ist es, ausreichend Zeit für die Beantragung der Beibehaltungsgenehmigung einzuplanen und sich vorher bei der Deutschen Botschaft zu erkundigen, wie lange dieser Prozess sowie das Einbürgerungsverfahren in Norwegen dauern kann. Dann können die Prozesse gut aufeinander abgestimmt werden.“

Alfred Grannas, Deutscher Botschafter in Norwegen

Mit welchen Kosten ist der Erwerb der Beibehaltungsgenehmigung verbunden?

Für eine Beibehaltungsgenehmigung werden 255 Euro fällig, bei Ablehnung des Antrags sind es 191 Euro. Eine Beibehaltungsgenehmigung für minderjährige Kinder kostet 51 Euro, die Ablehnung ist kostenlos.

Die Beibehaltungsgenehmigung liegt vor. Ist die Kontaktaufnahme mit dem UDI der nächste Schritt?

Die Einbürgerung in Norwegen ist eine Angelegenheit der Ausländerbehörde. Wer für eine doppelte Staatsbürgerschaft qualifiziert ist und welche Bedingungen es zu erfüllen gilt, muss mit dem UDI geklärt werden.

Ein guter Rat ist es, ausreichend Zeit für die Beantragung der Beibehaltungsgenehmigung einzuplanen und sich vorher bei der Deutschen Botschaft zu erkundigen, wie lange dieser Prozess sowie das Einbürgerungsverfahren in Norwegen dauern kann. Dann können die Prozesse gut aufeinander abgestimmt werden.

Ist die doppelte Staatsbürgerschaft dauerhaft oder kann sie wieder rückgängig gemacht werden?

Das Gesetz kann sich wieder ändern, allerdings dürften rückwirkende Änderungen eher schwierig sein. Nach deutschem Recht wäre das nicht möglich, für Auskünfte über das norwegische Recht ist das UDI wiederum die richtige Anlaufstelle.

In einigen Ländern besteht die Möglichkeit, eine erworbene Staatsbürgerschaft wieder zu verlieren. Dabei sprechen wir jedoch von schweren Straftaten. Ein weiteres Beispiel ist, wenn bei der Beantragung der Staatsbürgerschaft gelogen oder diese unter der Vortäuschung falscher Tatsachen erworben wurde.

Kontakt und weiterführende Informationen: www.oslo.diplo.de