Es gibt viel zu tun in Norwegen. Großprojekte in allen Varianten bieten ausländischen Akteuren jede Menge Möglichkeiten. Doch was gilt es zu beachten? Im Folgenden zwei aktuell wichtige Themen: HMS-kort und Mindestlohn im Baugewerbe.
1. HMS-kort
Manch einer mag sich noch an den Begriff „byggekort“, „ID-kort“ oder gar „green card“ erinnern. Diese Bezeichnungen führten in der Vergangenheit häufig zu Miss-verständnissen. Daher vergab die norwegische Arbeitsaufsichtsbehörde „arbeidstilsynet“ bereits am 1. August 2015 einen neuen Namen, nämlich HMS-kort, und am 1. Januar 2018 sogar eine neue Farbe: orange.
Die HMS-kort ist kein gültiges Legitimationsdokument, sondern dient lediglich dazu, die Akteure auf einem Bauplatz zu identifizieren. Wer ist auf der Baustelle im Einsatz, wer ist Inhaber der Karte und für wen arbeitet er?
In der Theorie
Bis auf wenige Ausnahmen müssen sowohl norwegische als auch ausländische Arbeitnehmer, die in einem Bau- oder Anlagenprojekt tätig sind, ab dem ersten Tag mit einer HMS-kort ausgestattet sein. Dies gilt auch für Personal ausländischer Unternehmen, die nur für ein vorübergehendes Projekt nach Norwegen entsandt werden. Ebenso müssen selbstständige Gewerbetreibende diese Karte vorweisen können.
Die Pflicht zur HMS-kort besteht für sämtliche Bau-, Anlagen- und Montagearbeiten eines Projekts. Ihr Anwendungsbereich ist sehr weit und umfasst alle Tätigkeiten von der klassischen Errichtung von Bauwerken, Montagen und Installationen, auch Sprengungen, Sanierungsarbeiten, Modernisierung bereits existierender Gebäude, bis hin zur vorübergehenden Werkstatt für die Wartung von Maschinen, welche auf einer Bau oder Anlagenbaustelle verwendet werden. Entbehrlich ist die HMS-kort nur in sehr eng gefassten Ausnahmefällen. Es empfiehlt sich eine genaue Klärung im Einzelfall.
Die HMS-kort ist Eigentum des Arbeitgebers und muss, ebenso wie andere Arbeitsausrüstung, nach Ende des Arbeitsverhältnisses zurückgegeben werden. Die Karte ist auf der Baustelle jederzeit mitzuführen und bei Kontrollen entsprechend vorzulegen. Bei Fehlen der Karte drohen neben der Auflage von „arbeidstilsynet“, die Karte zu beschaffen, der Baustopp, eine Anzeige bei der Polizei, sowie Gefängnis von bis zu drei Monaten.
Sollte eine Person für mehrere Arbeit-, beziehungsweise Auftraggeber tätig sein, muss für jeden Sachverhalt eine Karte ausgestellt werden. Eine Übertragung an andere Personen ist rechtswidrig. Ungültige Karten werden eingezogen.
In der Praxis
Die Beschaffung der HMS-kort geht rein administrativ nicht immer reibungslos vonstatten und kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Sie wird erst dann ausgestellt, wenn der Arbeitgeber umfangreiche Registrierungen und Meldungen sowohl für sich als auch für den jeweiligen Angestellten erfüllt hat. Es ist grundsätzlich nicht verboten, Arbeiten auch dann aufzunehmen, wenn die HMS-kort noch nicht vorliegt, solange die Beantragung erfolgt ist. Eine Kopie der Bestellbestätigung kann zwischenzeitlich vorgezeigt werden.
Achtung: Von Seiten der (norwegischen) Auftraggeber werden vermehrt strengere Auflagen bestimmt. So wird häufig verlangt, dass die HMS-Karten bereits ab dem ersten Tag auf der Baustelle vorliegen müssen. „Arbeidstilsynet» weist ausdrücklich darauf hin, dass dies rechtmäßig ist und die Behörde in solchen Fällen keine Abhilfe schaffen kann. Es gilt sich also frühzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen, welche Regelungen bei dem konkreten Projekt gelten sollen.
Für die Bestellung der HMS-Karte müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
„Enhetsregister“
Wer in Norwegen oder auf dem norwegischen Kontinentalsockel wirtschaftlich tätig werden möchte, braucht eine sogenannte Organisationsnummer, die zur Identifizierung bei den norwegischen Behörden dient. Auch Unternehmen, die lediglich Arbeitnehmer nach Norwegen entsenden oder überlassen, benötigen diese Organisationsnummer. Die Organisationsnummer erhält, wer eine norwegische Firma oder eine unselbstständige Filiale einer deutschen Firma im zentralen norwegischen Handelsregister in Brønnøysund (sog. Enhetsregister) registriert. Die Pflicht zur Eintragung ist unabhängig von Ort, Dauer des Einsatzes und der Höhe des zu erwartenden Umsatzes.
„MVA-Register“
Ausländische Gewerbetreibende, die in Norwegen umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen oder Waren veräußern, deren Umsatz NOK 50 000 im Laufe einer 12-Monatsperiode übersteigt, müssen sich beim lokalen Finanzamt in Norwegen umsatzsteuerlich registrieren lassen.
Auftrags- und Arbeitsverhältnisregister
Alle Aufträge und Subunternehmeraufträge, die ein ausländisches Unternehmen in Norwegen ausführt, sind der norwegischen Steuerbehörde „skatteetaten“ zu melden. Hierfür wird das Formular RF-1199 über das Auftrags- og Arbeitsverhältnisregister an die Behörde übermittelt. Dabei müssen Hauptauftraggeber, der eigene Auftraggeber sowie Sub- und Sub-Subunternehmer angegeben werden. Die Meldepflicht gilt sowohl für Unternehmen als auch für öffentliche Organe.
Handelt es sich dagegen beim Auftraggeber um eine Privatperson oder beläuft sich der Auftragswert auf weniger als NOK 20 000 besteht keine Pflicht, diese Angaben zu machen.
Besteht die Pflicht, den Auftrag zu melden, müssen auch Angaben zu den für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmern gemacht werden. Dies gilt nur für eigene Arbeitnehmer und geschieht über das Formular RF-1198.
Die Meldepflichten sind unabhängig vom Bestehen einer Steuerpflicht des Auftragnehmers oder der Arbeitnehmer in Norwegen.
ID-Kontrolle
Seit dem 1. April 2014 muss jeder in Norwegen eingesetzte Arbeitnehmer unmittelbar und persönlich eine sogenannte „ID-Kontrolle“ vor Ort in Norwegen absolvieren. Hierfür ist vorab online ein Termin zu vereinbaren. Erst im Anschluss an die ID-Kontrolle wird die elektronische Steuerkarte sowie die norwegische Personennummer (D-Nummer) ausgestellt, die für die Bestellung der HMS-Karte unerlässlich ist.
2. Mindestlohn im Baugewerbe
Grundsätzlich gilt, dass es keinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn in Norwegen gibt. Bestimmungen über den Mindestlohn findet man jedoch in vielen Tarifverträgen. Einige dieser Tarifverträge sind in Vorschriften zum Teil für allgemeingültig erklärt worden, gelten also unabhängig davon, ob man direkt Partei des Tarifvertrages ist oder nicht.
Ein teilweise für allgemeingültig erklärter Tarifvertrag ist der der Baubranche „fellesoverenskomst for byggfag“. Die Vorschrift umfasst gemäß Paragraph 2 Arbeitnehmer, die Bauarbeiten auf Bauplätzen verrichten.
Seit dem 1. Juni 2019 gelten folgende Stundensätze:
NOK 209,70 für Facharbeiter
NOK 188,40 für Arbeitnehmer ohne Fachausbildung und ohne Branchenerfahrung
NOK 196,50 für Arbeitnehmer ohne Fachausbildung mit mindestens 1 Jahr Praxiserfahrung
NOK 126,50 für Arbeitnehmer unter 18 Jahren
Die Vorschrift über die Allgemeingültigkeit reguliert nicht nur Mindestlohnsätze. Laut der Allgemeingültigkeitsvorschrift muss der Arbeitgeber sowohl notwendige Reisekosten des Arbeitnehmers in Zusammenhang mit dem Auftrag als auch die Reisekosten einer angemessenen Anzahl von Heimreisen bezahlen. Auch die Verpflegungs- und Übernachtungskosten müssen vom Arbeitgeber bezahlt werden. Die Vorschrift erlaubt, dass feste Verpflegungs- und Übernachtungssätze benutzt werden. Letztlich muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit notwendigen Arbeitskleidern und Sicherheitsschuhen ausrüsten.
Für Ihre Projektplanung empfehlen wir Ihnen, möglichst vier bis acht Wochen für die Erfüllung der administrativen Vorgaben einzuplanen.
Gern unterstützten wir Sie dabei.
Sie erreichen uns unter:
Antje Duca-Ingeberg
adi@handelskammer.no
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