Neue Einreisebestimmungen für Norwegen

Die norwegische Regierung hat am Montag, den 26. Oktober, neue Regelungen bzgl. der Einreise nach Norwegen verkündet.

Neben der allgemeinen erhöhten Ansteckungslage sieht die norwegische Regierung auch eine erhöhte Infektionsgefahr infolge der zunehmenden Arbeitsmigration. Dies ist auf 2 Faktoren zurückzuführen. Einerseits halten sich Einzelne nicht an die geltenden Vorschriften und andererseits stellt die starke Zunahme der Infektionszahlen in Europa ein erhöhtes Risiko für die generelle Fortführung der Ausnahmeregelungen dar.

Daher hat die Regierung die derzeitigen Regeln für die Einwanderung von Arbeitskräften wie folgt verschärft:

Eine Befreiung von der Quarantänepflicht für die Arbeitszeit kann ab sofort nur noch erfolgen, wenn folgende Punkte für entsendete Mitarbeiter erfüllt sind:

– wurde nach Ankunft in Norwegen negativ auf SARS-CoV-2 getestet,

– wird jeden 3 Tag innerhalb von 10 Tagen erneut getestet und

– hält sich die ersten 10 Tage in einem Einzelzimmer auf.

Ab Einreise nach dem 30.10.2020 kommt folgende Voraussetzung hinzu:

– hat sich die letzten 10 Tage vor Einreise nicht in einem Risikogebiet aufgehalten (rote Länder/Gebiete gem. Anlage zur Vorschrift – vergleichbar mit dieser Karte (1. Karte auf der Seite).

Das heißt, Ausländische Arbeitnehmer, die aus einem nach der EU als rot bezeichnetem Land entsendet werden, können nicht mehr von der Quarantänepflicht befreit werden und müssen die 10-tägige Quarantäne absolvieren, bevor sie anfangen können zu arbeiten. Die EU definiert rote Länder als Länder mit mehr als 150 Infizierten pro 100.000 innerhalb von 14 Tagen. Wenn mehr als 4% im Land positiv getestet werden, liegt die Grenze bei 50 pro 100.000 infizierten Personen – weitere Informationen finden Sie hier.

Aktuell müssen sich zum Beispiel Mitarbeiter aus folgenden Ländern zwingend in die 10-tägige Quarantänepflicht begeben, soweit diese nach dem 30.10.2020 nach Norwegen einreisen:

  • Schweiz
  • Österreich
  • Frankreich
  • Tschechien
  • Polen
  • Ungarn
  • Slowakei

Aktuell haben somit nur Mitarbeiter aus folgenden Ländern eine Möglichkeit der Befreiung von der 10-tägigen Quarantänepflicht für die Arbeitszeit, soweit die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Deutschland
  • Finnland
  • Estland
  • Griechenland
  • Lettland

Es ist zu erwarten, dass im Verlauf der kommenden Woche, eine Aktualisierung der Länderübersicht erfolgt.

Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie auf der Seite des norwegischen Gesundheitsamtes.