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Ab dem 1. Januar gibt es ein neues Genehmigungsverfahren für Arbeitnehmerüberlassung in Norwegen. Hier das Wichtigste in Kürze:
Wie funktioniert das Verfahren?
- Unternehmen, die als Verleiher Arbeitskräfte nach Norwegen überlassen, müssen von der norwegischen Arbeitsaufsichtsbehörde (Arbeidstilsynet) genehmigt werden.
- Erst nach erfolgter Genehmigung ist die Überlassung von Arbeitnehmern rechtmäßig.
- Anträge werden elektronisch über altinn.no eingereicht.
- Es ist umfassende Dokumentation beizufügen
- Ab 1. Januar 2024 entfällt das bisherige Registrierungsverfahren, bestehende Einträge werden gelöscht.
- Erfolgreich autorisierte Unternehmen werden in einer separaten Liste veröffentlicht.
Welche Unternehmen sind betroffen?
- Die neue Genehmigungsanforderung gilt grundsätzlich nur für Personalverleiher/ Personalgesteller/Zeitarbeitsfirmen etc., also Unternehmen, welche entweder formal oder tatsächlich den Zweck haben, Arbeitskräfte in Norwegen zu überlassen.
- Überlassene Arbeitskräfte sind Arbeitskräfte, die beim Verleiher angestellt, aber unter der Weisungsbefugnis des Entleihers bei diesem tätig werden
- Innerstaatliche Arbeitnehmerüberlassungen sind von der neuen Regelung nicht umfasst.
- Produzierende Unternehmen sind grundsätzlich nicht umfasst, auch wenn sie Arbeitskräfte überlassen. Ausnahmen hier von sind:
- Wenn die Überlassung nicht im gleichen Fachgebiet wie das Hauptgeschäftsfeld des Verleihers erfolgt
- Wenn die Arbeitsnehmerüberlassungsaktivität mehr als 50 Prozent der festen Arbeitnehmer des Verleihers umfasst
- Wenn ein oder ein bestimmter Teil der Arbeitnehmer zum Zweck der Arbeitnehmerüberlassung angestellt werden
Nach der Einreichung des Antrags:
- Nach Einreichung des Antrags ergeht ein automatisierter Bescheid. Das bedeutet, dass der Antrag automatisch bearbeitet wird, ohne dass ein Sachbearbeiter ihn gesehen hat.
- Die Arbeitsaufsichtsbehörde kann im Nachhinein überprüfen, ob das Unternehmen die Anforderungen für die Genehmigung erfüllt, und kann dann um weitere Informationen bitten. Wenn das Unternehmen die Anforderungen nicht erfüllt, kann die Genehmigung zurückgezogen werden.
Weiterführende Informationen in englischer Sprache finden Sie hier.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Registrierung. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit unserer Rechtsabteilung auf: recht@handelskammer.no
