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Ab 1. Januar 2024: Neues Genehmigungsverfahren für Arbeitnehmerüberlassung in Norwegen

Ab dem 1. Januar gibt es ein neues Genehmigungsverfahren für Arbeitnehmerüberlassung in Norwegen. Hier das Wichtigste in Kürze:

Wie funktioniert das Verfahren?

Welche Unternehmen sind betroffen?

Nach der Einreichung des Antrags:

Weiterführende Informationen in englischer Sprache finden Sie hier.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Registrierung. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit unserer Rechtsabteilung auf: recht@handelskammer.no

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