KPMG Norge, Legal Member bei der Deutsch-Norwegischen Handelskammer
In den letzten Jahren hat sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung von einer freiwilligen Übung für größere Unternehmen zu einer zentralen und verpflichtenden Anforderung in Europa und Norwegen entwickelt. Die EU ebnete mit dem Green Deal den Weg und leitete damit eine grundlegende Reform des Rechtsrahmens ein. KPMG unterstützt Sie bei der Navigation durch die Veränderungen.
Bild: KPMG / privat
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurden standardisierte Berichtspflichten eingeführt. Das Ziel: finanzielle und nichtfinanzielle (nachhaltigkeitsbezogene) Informationen gleichstellen. Parallel dazu hat Norwegen als EWR-Mitglied mit der Umsetzung dieser Regeln in nationales Recht begonnen.
Im Februar legte die Europäische Kommission jedoch einen Vorschlag zur Überarbeitung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor, und derzeit laufen Verhandlungen in der EU, um zu entscheiden, welche Unternehmen auch in Zukunft unter die CSRD fallen sollen.
Vorschläge der EU und EFRAG zur Vereinfachung: Was passiert?
Die EU hat kürzlich ein sogenanntes „Omnibus-Paket“ mit Vorschlägen veröffentlicht. Dies soll die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung vereinfachen und harmonisieren. Ziel ist es, den Berichtsaufwand für Unternehmen zu reduzieren, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen – ohne dabei die Ziele des EU Green Deal zu gefährden.
Als direkte Folge hat die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group), die für die Entwicklung der europäischen Nachhaltigkeitsstandards (ESRS) verantwortlich ist, Änderungsvorschläge zu den Standards veröffentlicht.
Die wichtigsten Punkte dieser Vorschläge (Stand: November 2025) sind:
- Änderungen in Bezug auf Wesentlichkeit: Der Fokus soll auf entscheidungsrelevanten Informationen liegen. Unternehmen sollen künftig nicht mehr über „offensichtlich“ nicht wesentliche Themen berichten müssen. Nicht wesentliche Aktivitäten dürfen ausgelassen werden, wenn deren Berichterstattung mit unverhältnismäßigen Kosten oder Aufwand verbunden wäre.
- Reduzierter Berichterstattungsumfang: Die Zahl der verpflichtenden Berichtspunkte in den ESRS soll um 57 % reduziert werden. Zudem sollen freiwillige Berichtspunkte entfernt werden.
- Mehr Flexibilität und Lesbarkeit: Es wird vorgeschlagen, Zusammenfassungen und Anhänge einzuführen sowie die Struktur der Berichte zu überarbeiten.
Diese Änderungsvorschläge wurden einer öffentlichen Anhörung unterzogen, und EFRAG wird Anfang Dezember einen neuen Vorschlag vorlegen. Es wird erwartet, dass die Europäische Kommission die endgültigen Standards im Laufe des Jahres 2026 verabschieden wird, sodass sie für Geschäftsjahre ab 2027 angewendet werden können.
Was bedeutet das für Mitglieder der AHK Norwegen?
Die Neuigkeiten sind insgesamt positiv für viele Unternehmen, erfordern aber auch strategisches Denken. Die Auswirkungen hängen von der Größe und der Position des Unternehmens in der Wertschöpfungskette ab:
- Für große Unternehmen (mehr als 1000 Mitarbeitende):
Wenn Sie zu den größten Akteuren gehören, bleiben Sie wahrscheinlich weiterhin berichtspflichtig nach CSRD. Die vorgeschlagenen Vereinfachungen werden den Berichtserstellungsprozess jedoch effizienter machen. Sie sollten die endgültigen Standards aufmerksam verfolgen und Ihre Prozesse zur Datenerhebung und Berichterstattung entsprechend anpassen. - Für kleinere und mittelgroße Unternehmen:
Hier sind die Neuigkeiten besonders relevant. Die EU-Kommission hat signalisiert, dass viele Unternehmen, die ursprünglich unter die CSRD gefallen wären, nun vom Anwendungsbereich ausgenommen werden könnten. Für einige Unternehmen wird außerdem eine zweijährige Übergangsfrist vorgesehen.
Das verschafft Ihnen zwar etwas Luft. Aber Sie sollten sich nicht zurücklehnen: Große Unternehmen, die weiterhin berichtspflichtig sind, sind auf Nachhaltigkeitsdaten aus ihren Lieferketten angewiesen. Sie sollten daher vorbereitet sein, relevante Informationen bereitzustellen.
Die EFRAG hat zu diesem Zweck einen freiwilligen Standard für nicht börsennotierte KMU entwickelt (VSME – Voluntary Sustainability Reporting Standard for Non-Listed SMEs). Ein funktionierendes System zur Datenerhebung kann Ihnen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen und das Vertrauen Ihrer Geschäftspartner stärken.
KPMG unterstützt Sie bei der Navigation durch die Veränderungen
Auch wenn die Änderungen auf Vereinfachung abzielen, schaffen sie Unsicherheit darüber, welche Anforderungen konkret für welches Unternehmen gelten.
Sind Sie unsicher, wie Ihr Unternehmen sich in diesem sich wandelnden Umfeld positionieren sollte – oder benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie, um Anforderungen von Investoren und Kunden zu erfüllen?

KPMG bietet durch Berater:innen wie Silje Bareksten und Vilde Satre umfassendes Wissen über die aktuellsten Entwicklungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und im EU-Regelwerk.
Wir unterstützen Sie unter anderem bei:
- Analyse Ihrer Situation:
Basierend auf den jüngsten Änderungen im Zusammenhang mit CSRD und den Vorschlägen der EFRAG helfen wir Ihnen festzustellen, welche Anforderungen konkret für Ihr Unternehmen gelten – und welche nächsten Schritte sinnvoll sind. - Doppelte Wesentlichkeitsanalyse (Double Materiality Assessment):
Wir begleiten Sie dabei, die für Ihr Unternehmen relevantesten Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren, damit Ihre Berichterstattung fokussiert und effizient wird – unabhängig davon, ob Sie unter die CSRD fallen oder nicht. - Strategie zur Datenerhebung:
Ob direkt berichtspflichtig oder als Zulieferer – wir helfen Ihnen, robuste Prozesse für Datensammlung, Management und Berichterstattung aufzubauen. - Kompetenzaufbau und Schulung:
Wir bieten maßgeschneiderte Trainings, um internes Wissen zu stärken, Ihr Unternehmen auf neue Anforderungen vorzubereiten und Ihnen einen Wettbewerbsvorsprung zu sichern.
Lassen Sie nicht zu, dass Unsicherheit den Fortschritt Ihrer Nachhaltigkeitsarbeit bremst.
Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Gespräch darüber, wie KPMG Ihr Unternehmen dabei unterstützen kann, sich in diesem neuen Umfeld zurechtzufinden und Herausforderungen in Chancen zu verwandeln.
