Bild von dem deutschen Botschafter in Norwegen

Bundestagswahl: So funktioniert die Briefwahl aus Norwegen

Was müssen im Ausland lebende Deutsche beachten, um bei der Bundestagswahl am 26. September wählen zu können? Wir haben mit dem deutschen Botschafter in Norwegen, Alfred Grannas, gesprochen.

Einleitend kurz erklärt: Wie muss ein Deutscher, der im Ausland lebt und keinen Wohnsitz in Deutschland hat, vorgehen, um an der Bundestagswahl teilnehmen zu können?

Grundsätzlich gilt, dass deutsche Staatsangehörige, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, an der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 teilnehmen können. Sie müssen sich allerdings in ein Wählerverzeichnis eintragen lassen – das geschieht nur auf Antrag und nicht automatisch. Zuständig ist die Gemeinde am letzten Wohnort in Deutschland. Die Botschaft bietet weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zum Vorgehen auf ihrer Homepage.

Können Sie uns Gründe nennen, warum ein Deutscher, der im Ausland lebt, an der Bundestagswahl teilnehmen sollte?

Ich finde, dass jemand der/die deutsche(r) Staatsbürger/in ist, und das ist ja die Voraussetzung, dass man überhaupt wahlberechtigt ist, sich dafür interessieren sollte, was mit dem Land passiert, dessen Bürger/in man ist. Auch wenn man in Norwegen lebt, ist es wichtig, sich einzubringen und mit seiner Stimme den Kurs Deutschlands zu beeinflussen; umso mehr, da man ja oft auch noch Verbindungen, Interessen und Anknüpfungspunkte dort hat. Aber, selbst wenn diese nicht mehr besonders stark sein sollten, gibt es einen guten Grund in Deutschland zu wählen: Welche Richtung Deutschland einschlägt, hat zumindest auf Europa zweifelsfrei großen Einfluss. Da mitbestimmen zu können, sollte man sich nicht entgehen lassen.

Briefwahl ist nicht nur für im Ausland lebende Deutsche ein Thema, sondern in Corona-Zeiten auch in der Bundesrepublik immer beliebter. Was entgegnen Sie Menschen, die die Sicherheit der Briefwahl in Frage stellen?

Die Briefwahl ist sicher. Seit 1957 gibt es dieses Verfahren in Deutschland. Bislang gab es noch nie Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten, die das Wahlergebnis beeinflussen könnten. Sicherlich wird bei der Bundestagswahl nochmals mit einer größeren Zahl von Briefwählern zu rechnen sein, das ändert aber nichts an der Zuverlässigkeit des Briefwahlverfahrens. Es kann zwar nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen nicht alles korrekt läuft. Um einen Einfluss auf das Ergebnis zu nehmen, müsste es allerdings organisierten Betrug in großem Maßstab geben. Das scheint aufgrund der Sicherungsmechanismen nicht durchführbar oder würde schnell öffentlich werden. Denn für andere unberechtigt abzustimmen, Stimmen zu kaufen oder zu fälschen ist strafbar. Es ist organisatorisch aufwendig und leicht nachzuverfolgen, weil bei der Beantragung des Versands von Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse als die bei den Behörden gemeldete Anschrift gleichzeitig ein Hinweis per Brief an die gemeldete Adresse geht. So wird die Person über den Antrag informiert. Mit einer Vollmacht darf man nur Wahlunterlagen für maximal vier Personen persönlich abholen, um sicherzustellen, dass kein Massenbetrug möglich ist. Also ja, Briefwahl ist sicher.

Bei weiteren Fragen zur Stimmenabgabe steht die Botschaft gerne mit Rat und Tat zur Seite.