Digitaler Aufwind für das Gesundheitswesen

Lange Zeit lag Deutschland bei der Digitalisierung hinter anderen Ländern, insbesondere im Gesundheitsbereich. Jetzt ist Bewegung in die Digitalisierung des Gesundheitssystems gekommen, was auch Auswirkungen auf den norwegischen Markt haben wird.

Zum Jahreswechsel 2019/2020 trat das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) in Kraft, das zahlreiche Möglichkeiten eröffnet. Das Gesetz soll den Weg für elektronische Patientenakten (ePA) und digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) ebnen. Darüber hinaus soll die telemedizinische Infrastruktur für einen sicheren Austausch von Daten zwischen verschiedenen Beteiligten optimiert, der Einsatz von Videosprechstunden verstärkt und digitale Rezepte eingeführt werden.

Die elektronische Patientenakte

„Seit rund 17 Jahren versucht das deutsche Gesundheitsministerium elektronische Patientenakten (ePA) einzuführen. Nächstes Jahr wird diese endlich für Patienten verfügbar sein“, berichtet Alina Hesse, Referentin für Health & Pharma bei Bitkom. Die große Frage ist, ob die Deutschen die elektronische Patientenakte dann auch nutzen werden. Laut einer kürzlich durchgeführten Bitkom-Umfrage mit 1193 Teilnehmern, bejahten 73 Prozent diese Frage. Am meisten überrascht dabei vielleicht, dass die Altersgruppe der 50- bis 64-Jährigen am aufgeschlossensten ist (80 Prozent), während bei den 16- bis 29-Jährigen 73 Prozent positiv eingestellt waren. Die Befragung ergab auch, dass die Kontrolle über die eigenen Daten (64 Prozent) und Datensicherheit (63 Prozent) für die Deutschen sehr wichtig sind.

E-Rezepte

Im März 2021 beginnt die Implementierung des E-Rezepts, das ab Januar 2022 verpflichtend wird. Elektronische Rezepte werden über eine im kommenden Jahr eingeführte App abrufbar sein. „In Deutschland werden jährlich rund 464 Millionen Rezepte ausgestellt. Das entspricht etwa 1,3 Millionen Rezepten pro Tag. Elektronische Rezepte werden sich somit erheblich auf Bürokratie und Nachhaltigkeit auswirken“, berichtet Hesse. Die genannte Umfrage machte auch deutlich, dass sich 66 Prozent vorstellen können, E-Rezepte nach der Einführung zu nutzen.

Digitalisierung der Krankenhäuser

Auch das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) trat kürzlich in Kraft. Das Gesetz zielt darauf ab, die Digitalisierung deutscher Krankenhäuser zu beschleunigen. Aus einem Krankenhauszukunftsfonds in Höhe von 4,3 Millionen Euro können die Kliniken Mittel zur Entwicklung von Digitalisierung, IT-Sicherheit und für Krisenmanagement beantragen.

„Corona zeigt uns, wo wir in Digitalisierung investieren und kreativ denken müssen. Die Pandemie hat in Deutschland dazu geführt, dass die gesetzlichen Vorschriften zugunsten telemedizinischer Verfahren geändert wurden. Wir beobachten, dass verstärkt auf Videosprechstunden zurückgegriffen wird. Wie viele andere Länder in Europa haben wir auch eine Corona-App eingeführt, um die Verbreitung des Virus einzudämmen.“ Binnen eines Jahres hat sich die Nutzung von Videosprechstunden in Deutschland mehr als verdoppelt, sie ist von fünf auf 13 Prozent gestiegen. Seit Mai hat sie sogar um fünf Prozentpunkte zugenommen. Laut Hesse könnten sich 30 Prozent der Befragten 2019 vorstellen, künftig Videosprechstunden zu nutzen. In diesem Jahr liegt der Anteil bei 45 Prozent. Eine Befragung zeigt auch, dass sich 91 Prozent der Nutzer von Videosprechstunden vorstellen können, diese Methode Freunden oder ihrer Familie weiterzuempfehlen. „Angesichts der Tatsache, dass zwei Drittel der Deutschen mit der Behandlung beim Arzt unzufrieden sind, ist dies ein sehr gutes Ergebnis. Fehlende Zeit, ungünstige Öffnungszeiten, niedrige Praxisqualität oder das Gefühl, nicht ernst genommen zu werden, sind Gründe hierfür“, erklärt Hesse unter Verweis auf eine im Februar 2020 durchgeführte PwC-Umfrage.

DiGA

Im Rahmen des neuen Gesetzes wurden 73 Millionen gesetzlich Versicherten digitale Gesundheitsanwendungen in der Therapie zugänglich gemacht. Die Kosten hierfür werden von den Krankenkassen übernommen.

Im DiGA-Verzeichnis werden Gesundheitsanwendungen, die verschiedene Behandlungen unterstützen und auf Rezept von Ärzten oder anderen anerkannten Leistungserbringern verordnet werden können, gelistet und zugelassen.