Ab 29. August: Quarantäne für Einreisende aus Deutschland – FAQ

Norwegens Außenministerium rät von nicht zwingend erforderlichen Reisen (unter anderen) nach Deutschland ab. Reisende, die ab dem 29. August 2020 aus Deutschland nach Norwegen einreisen, müssen für zehn Tage in Quarantäne. Hier finden Sie Antworten auf Fragen zur Quarantänepflicht und zu Covid-19-Tests.

Welche Regeln gelten für Arbeitnehmer aus Gebieten (Schengen- und EWR-Staaten) mit erhöhten Infektionszahlen?

Arbeitsreisende, die aus Ländern mit erhöhten Infektionszahlen einreisen, müssen grundsätzlich in eine zehntägige Einreisequarantäne oder sich (mehrfach) auf Covid-19 testen lassen. Ausgenommen sind Personen, die nachweislich bereits an Covid-19 erkrankt waren und als geheilt gelten. Genaue Informationen zu diesem Sonderfall lesen Sie hier (englisch).

Als Alternative zur Quarantäne kann der Arbeit- bzw. Auftraggeber eine Testung der einreisenden Personen organisieren. Für die Durchführung, Organisation und Finanzierung ist der Arbeit-/Auftraggeber in diesem Fall selbst verantwortlich. Können die Tests nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden gilt nach Ankunft in Norwegen die zehntägige Quarantänepflicht.

Wie ist eine Arbeitssreise definiert?

Eine Arbeitsreise ist eine Reise, deren Zweck arbeitsrelatiert ist. Arbeitsreisende sind Angestellte oder Selbstständige mit einem festen Aufenthaltsort.

Wo muss die Quarantäne abgehalten werden?

Arbeitssreisende, die aus rot gekennzeichneten Ländern einreisen, müssen grundsätzlich eine zehntägige Einreisequarantäne durchführen. Bei der Ankunft in Norwegen muss eine feste Adresse für den ununterbrochenen Aufenthalt während der Quarantänezeit nachweisbar sein. Der Aufenthaltsort für die Quarantäne sollte, unter Beachtung der Infektionskontrolle, so schnell wie möglich aufgesucht werden. Es wird zudem empfohlen, einen Nachweis vom Arbeit-/Auftraggeber für den Arbeitsaufenthalt bei sich zu führen. Arbeitnehmer, die nicht aus dem EWR-Raum kommen, sollten eine (englischsprachige) Arbeitsbescheinigung für den EWR-Raum bei sich führen.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Quarantäne (englisch).

Dürfen nach der Einreise auf dem Weg zum Test öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden?

Es ist empfehlenswert, den ersten Corona-Test direkt bei der Einreise am Flughafen oder am Hafen durchzuführen (siehe oben). Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel auf dem Weg zum Corona-Test oder zur Quarantäneunterkunft sollte generell vermieden werden. Wenn keine anderen Möglichkeiten bestehen, müssen die Regeln zur Infektionskontrolle beachtet werden. Das Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Quarantäneort ist nicht verboten, wenn man sich aufgrund einer Reise in Quarantäne befindet, sondern nur, wenn die Quarantänepflicht aufgrund eines engen Kontaktes mit infizierten Personen besteht.

Wo kann man sich testen lassen, mit welchen Kosten ist die Testung verbunden und wie läuft der Test ab?

Nach der Ankunft in Norwegen sind zwei Tests im Abstand von mindestens 48 Stunden zueinander erforderlich. Der erste Test kann und soll direkt bei der Ankunft am Flughafen durchgeführt werden. – Folgen Sie hierzu der Beschilderung. Dieser Test ist kostenlos, das Testergebnis erhält man innerhalb von ein bis drei Tagen. An der Teststation erhalten sie Anweisungen, wie sie die Testergebnisse digital empfangen können.

An den Flughäfen in Oslo, Bergen, Trondheim, Stavanger, Bodø und Ålesund wurden Teststationen eingerichtet. Diese sind in den jeweiligen Flughäfen ausgeschildert und sollten leicht zu finden sein. Am Hafen in Larvik sowie am Grenzübergang in Svinesund und Ørje wurden ebenfalls Teststationen eingerichtet.

Der zweite Test kann frühestens am fünften, spätestens am achten Tag nach der Einreise in Norwegen durchgeführt werden. In größeren Städten gibt es verschiedene private Arztpraxen (z.B. Aleris, Dr. Dropin, Volvat), die Covid-19-Tests durchführen. Wenden Sie sich bitte direkt an diese Praxen, um Antworten auf Fragen zur Durchführung, Behandlungszeit, Preisen oder den Testergebnissen zu erhalten.

Wo und wie erhält man die Testergebnisse?

Wenn Sie den ersten Test bei ihrer Ankunft am Flughafen machen, erhalten Sie die Testergebnisse digital. Genauere Informationen dazu erhalten Sie an den jeweiligen Teststationen. Informationen über die Testergebnisse bei privaten Testzentren müssen bei den jeweiligen Anbietern eingeholt werden (siehe vorherige Frage).

Stehen Mitarbeiter bis zur Übermittlung des negativen Testergebnisses unter Quarantäne?

Bis zum Erhalt des ersten negativen Testergebnisses besteht Quarantänepflicht.

Darf man nach Erhalt des ersten negativen Testergebnisses arbeiten? Ist damit die Quarantänepflicht aufgehoben?

Mit Erhalt des ersten negativen Tests ist die Aufnahme der Arbeit, ungeachtet der Quarantänepflicht, gestattet. In der Freizeit muss sich die Person jedoch in Quarantäne begeben.

Nach der Ankunft in Norwegen sind zwei Tests im Abstand von mindestens 48 Stunden zueinander erforderlich.

Muss man in Quarantäne, wenn man in einem von der norwegischen Regierung als rot bzw. gelb eingestuftem Land zwischenlandet?

Wer in einem als rot eingestuften Land einen Zwischenstopp einlegt, muss nach Ankunft in Norwegen in eine zehntägige Einreisequarantäne. Bei der Einreise mit einem privaten Fahrzeug oder Tourbus via ein rot gekennzeichnetes Land kann die Quarantänepflicht vermieden werden, wenn keine Übernachtung in diesem Land stattfand und die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten wurden.

(Für die Dauer des Aufenthaltes in gelben Ländern werden Abzüge an der Quarantänezeit vorgenommen.)

Die Quarantänepflicht gilt nicht für Personen, die sich unmittelbar vor ihrer Ankunft in Norwegen mindestens zehn Tage in einem, zum Zeitpunkt der Ankunft in Norwegen gelb eingestuften Land aufgehalten haben.

Hier finden Sie eine Übersicht darüber, welche Schengen-/EWR-Länder gelb bzw. rot eingestuft sind.

Gibt es Ausnahmeregelungen bei der Quarantänepflicht?

Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind Personen, die für den ordnungsgemäßen Betrieb systemkritischer Funktionen und die Grundbedürfnisse der Bevölkerung von wesentlicher Bedeutung sind, einschließlich Personen, die Güter- und Personenbeförderungsfunktionen ausführen.

Diese Personen sind während der Reise von der Wohnung zum Arbeitsplatz sowie am Arbeitsplatz von der Quarantänepflicht befreit. Nach Möglichkeit sollten von der Ausnahmeregelung Betroffene den engen Kontakt mit anderen Personen, die nicht zum selben Haushalt gehören, vermeiden. Enger Kontakt bedeutet Kontakt mit anderen Personen in einer Entfernung von weniger als zwei Metern für mehr als 15 Minuten, direkter physischer Kontakt oder direkter Kontakt mit Sekreten anderer Personen.

In ihrer Freizeit sind Personen mit Ausnahmeregelung nicht von der Quarantänepflicht befreit.

Die Ausnahmeregelung muss mit der Geschäftsführung des Unternehmens geklärt werden.

Muss die Aufhebung der Quarantänepflicht für Personen in systemkritischen Funktionen beantragt werden?

Nein. Es muss jedoch geprüft werden, ob die Tätigkeiten den Bedingungen systemkritischer Funktionen entsprechen. Dies muss mit der Geschäftsführung des Unternehmens abgeklärt werden. Es gibt keine Dokumentationsanforderungen für derartige Funktionen.

Um die Einreise zu erleichtern, kann der Arbeit-/Auftraggeber schriftlich bestätigen, dass eine Befreiung von der Quarantänepflicht vorliegt. Der Arbeitgeber kann beispielsweise schriftlich bestätigen, dass eine sozialkritische Funktion vorliegt und ein Grenzübertritt erforderlich ist, um die Grundbedürfnisse der Bevölkerung zu befriedigen. Dieses Dokument sollte beim Grenzübertritt vorgezeigt werden.