Förderprogramm Klimaschutzverträge

Die Zero-Konferenz ist Norwegens wichtigster Treffpunkt für führende Klimaschützer und bringt sowohl die Wirtschaft als auch die Politik zusammen. Sie ist ein wichtiges Forum für Diskussionen über die Klima- und Energiewende. Zu den Themen der diesjährigen Konferenz (November 2023) gehörte die Notwendigkeit geeigneter Instrumente für Emissionssenkungen in der Industrie. Hanne Marit Grønning Strand, Head of Investor Relations bei der deutsch-norwegischen Handelskammer hielt einen Vortrag über die Einführung von zweiseitigen Klimaschutzverträgen in Deutschland.

Klimaschutzverträge für die Dekarbonisierung

Deutschland will bis 2045 Klimaneutralität erreichen. Die ist für die emissionsintensive Industrie eine große Herausforderung. In Deutschland ist der Industriesektor für ein Fünftel der ausgestoßenen CO2 Emissionen des Landes verantwortlich.

Um die Dekarbonisierung der deutschen Industrie voranzubringen, will das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit großen Co2-Emmittenten in der Industrie (zum Beispiel in der Stahl-, Zement-, Papier oder Glasindustrie) Klimaschutzverträge schließen. Diese sollen Preisrisiken reduzieren und Mehrkosten ausgleichen, die die Unternehmen aktuell noch von einer klimafreundlichen Produktion abhalten.

Mit Auktionsverfahren zu den Fördermitteln

Die Klimaschutzverträge bedienen sich eines Auktionsverfahrens, in dem Unternehmen darauf bieten müssen, wie viel Euro sie benötigen, um mit ihren transformativen Technologien eine Tonne CO2 zu vermeiden. Nur diejenigen Unternehmen erhalten einen Zuschlag, die besonders günstig kalkuliert haben. Es entfallen die sonst üblichen Dokumentation- und Nachprüfpflichten, die zu einer hohen Belastung von Unternehmen führen.

Den geförderten Unternehmen wird eine variable Förderung gezahlt, deren Höhe sich nach den jeweiligen Mehrkosten der klimafreundlichen Anlage im Vergleich zur konventionalen Anlage bemisst. Wenn die klimafreundliche Produktion günstiger wird als die konventionelle, soll sich die Zahlung umkehren und das geförderte Unternehmen zahlt die Mehreinnahmen an den Staat. Wenn das grüne Produkt preissetzend geworden ist, kann der Klimaschutzvertrag aufgehoben werden. Insgesamt sollen sowohl Investitions- als auch Betriebskosten über einen Zeitraum von 15 Jahren gefördert werden.

Zuteilung bis Jahresende

Im Juni 2023 startete bereits das zweimonatige vorbereitende Verfahren, in dem Unternehmen Informationen zu den von ihnen geplanten transformativen Vorhaben einreichen konnten. Im nächsten Schritt erfolgt das Gebotsverfahren. Zum Jahresende sollen die Klimaschutzverträge zugeteilt werden. Ab 2024 ist zweimal im Jahr ein Gebotsverfahren geplant.

Das Programm steht mittlerweile auch Unternehmen mit kleineren Produktionsanalagen offen. Die Referenzanlage muss nur 10 Kilotonnen (kt) CO2 ausstoßen. Mehrere kleinere Anlagen können sich gemeinsam für eine Förderung als Konsortium bewerben.