Am gestrigen Dienstag hat das deutsche Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Klage der deutschen Umwelthilfe und somit über die rechtliche Zulässigkeit von Verboten für Dieselfahrzeuge in deutschen Städten entschieden. Das Gericht sieht die Dieselfahrverbote in Innenstädten als ein wirksames Mittel, die gesundheitsgefährdenden Stickoxide sowie den Feinstaub zu reduzieren.
In Deutschland überschreiten heute 70 Kommunen die europäischen Höchstwerte für Stickoxide, die primär von Diesel-Pkw verursacht werden. Diese Tatsache führt in Deutschland zu vorzeitigen Todesfällen; die EU-Kommission beziffert diese mit 13 000 pro Jahr. Da das deutsche Grundgesetz die Unversehrtheit der Bürger als hohes Gut einschätzt, ist die Landes- und Bundespolitik gefordert. Das primäre Ziel der Umwelthilfe ist nicht das schwer umsetzbare und kontrollierbare Fahrverbot zu erreichen, sondern vielmehr dass Städte und die deutsche Automobilindustrie zu weitergehenden Maßnahmen für eine saubere Luft gedrängt werden.
Das Thema der zu hohen Stickoxid-Belastungen in Ballungszentren ist jedoch nicht neu: Bereits im Jahr 1999 haben sich die EU-Mitgliedsländer auf die Einhaltung der gemeinsam verabschiedeten Grenzwerte geeinigt. Entsprechende Maßnahmen wurden jedoch in Deutschland nicht ergriffen. Durch das fahrlässige Verhalten der deutschen Automobilindustrie und den Betrug von neun Millionen Dieselfahrern hat sich diese Situation noch deutlich verschärft.
Die Politik hatte selbst nach dem Dieselgate nicht den Mut, vom Schadensverursacher eine Nachbesserung zu verlangen. Deshalb müssen wir heute davon ausgehen, dass die zu hohe Umweltbelastung durch Stickoxide auf Jahre festgeschrieben ist, falls nicht drastische Maßnahmen ergriffen werden. Nach der Zusammenarbeit der Politik mit der Automobilindustrie auf Kosten der Umwelt in den vergangenen Jahren muss es das Ziel einer neuen Bundesregierung sein, eine Verkehrswende für saubere Luft in Städten einzuleiten, um auch die politische Glaubwürdigkeit bezüglich des Klimaschutzes und der Sorgfaltspflicht gegenüber Bürgern wieder zu erreichen.
Norbert Pestka, Geschäftsführer der AHK Norwegen