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Die EU justiert den Kurs: So beeinflusst die Omnibus-Richtlinie Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung

KPMG NorgeLegal Member bei der Deutsch-Norwegischen Handelskammer

In den letzten Jahren hat sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung von einer freiwilligen Übung für größere Unternehmen zu einer zentralen und verpflichtenden Anforderung in Europa und Norwegen entwickelt. Die EU ebnete mit dem Green Deal den Weg und leitete damit eine grundlegende Reform des Rechtsrahmens ein. KPMG unterstützt Sie bei der Navigation durch die Veränderungen.

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurden standardisierte Berichtspflichten eingeführt. Das Ziel: finanzielle und nichtfinanzielle (nachhaltigkeitsbezogene) Informationen gleichstellen. Parallel dazu hat Norwegen als EWR-Mitglied mit der Umsetzung dieser Regeln in nationales Recht begonnen.

Im Februar legte die Europäische Kommission jedoch einen Vorschlag zur Überarbeitung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor, und derzeit laufen Verhandlungen in der EU, um zu entscheiden, welche Unternehmen auch in Zukunft unter die CSRD fallen sollen.

Vorschläge der EU und EFRAG zur Vereinfachung: Was passiert?

Die EU hat kürzlich ein sogenanntes „Omnibus-Paket“ mit Vorschlägen veröffentlicht. Dies soll die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung vereinfachen und harmonisieren. Ziel ist es, den Berichtsaufwand für Unternehmen zu reduzieren, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen – ohne dabei die Ziele des EU Green Deal zu gefährden.

Als direkte Folge hat die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group), die für die Entwicklung der europäischen Nachhaltigkeitsstandards (ESRS) verantwortlich ist, Änderungsvorschläge zu den Standards veröffentlicht.

Die wichtigsten Punkte dieser Vorschläge (Stand: November 2025) sind:

Diese Änderungsvorschläge wurden einer öffentlichen Anhörung unterzogen, und EFRAG wird Anfang Dezember einen neuen Vorschlag vorlegen. Es wird erwartet, dass die Europäische Kommission die endgültigen Standards im Laufe des Jahres 2026 verabschieden wird, sodass sie für Geschäftsjahre ab 2027 angewendet werden können.

Was bedeutet das für Mitglieder der AHK Norwegen?

Die Neuigkeiten sind insgesamt positiv für viele Unternehmen, erfordern aber auch strategisches Denken. Die Auswirkungen hängen von der Größe und der Position des Unternehmens in der Wertschöpfungskette ab:

Das verschafft Ihnen zwar etwas Luft. Aber Sie sollten sich nicht zurücklehnen: Große Unternehmen, die weiterhin berichtspflichtig sind, sind auf Nachhaltigkeitsdaten aus ihren Lieferketten angewiesen. Sie sollten daher vorbereitet sein, relevante Informationen bereitzustellen.

Die EFRAG hat zu diesem Zweck einen freiwilligen Standard für nicht börsennotierte KMU entwickelt (VSME – Voluntary Sustainability Reporting Standard for Non-Listed SMEs). Ein funktionierendes System zur Datenerhebung kann Ihnen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen und das Vertrauen Ihrer Geschäftspartner stärken.

KPMG unterstützt Sie bei der Navigation durch die Veränderungen

Auch wenn die Änderungen auf Vereinfachung abzielen, schaffen sie Unsicherheit darüber, welche Anforderungen konkret für welches Unternehmen gelten.

Sind Sie unsicher, wie Ihr Unternehmen sich in diesem sich wandelnden Umfeld positionieren sollte – oder benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie, um Anforderungen von Investoren und Kunden zu erfüllen?

KPMG bietet durch Berater:innen wie Silje Bareksten und Vilde Satre umfassendes Wissen über die aktuellsten Entwicklungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und im EU-Regelwerk.

Wir unterstützen Sie unter anderem bei:

Lassen Sie nicht zu, dass Unsicherheit den Fortschritt Ihrer Nachhaltigkeitsarbeit bremst.
Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Gespräch darüber, wie KPMG Ihr Unternehmen dabei unterstützen kann, sich in diesem neuen Umfeld zurechtzufinden und Herausforderungen in Chancen zu verwandeln.

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